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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Restschuldbefreiung erfolgt und nun....?  (Gelesen 14314 mal)

El Bandolero

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Restschuldbefreiung erfolgt und nun....?
« am: 12. Juli 2007, 07:20:45 »

Buenos dias an alle Foren-Mitglieder und Gäste:
vielleicht ist dieses Thema schon mal behandelt worden, bin aber bei meiner Suche nicht so recht weiter gekommen.
Hier kurz Sachverhalt und Frage.
Meine Ehefrau steckt in Privatinsolvenz; die Wohlverhaltensphase läuft in diesen Tagen aus. Restschuldbefreiung wird also demnächst erteilt werden. Was ändert sich dadurch? Hat die Befreiung Auswirkungen auf die künftige Kreditwürdigkeit meiner Frau oder wird sie weiterhin als nicht kreditwürdig behandelt. Meine Frau möchte auch einen Bausparvertrag abschließen aber macht das überhaupt Sinn? Würde Sie überhaupt die Zuteilung für die abgeschlossene Bausparsumme  erhalten? Was ist mit Schufa-Eintrag und ähnlichem? Was ist sonst noch nach erfolgter Restschuldbefreiung zu beachten?  Muchas gracias. El Bandolero.
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Feuerwald

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Re: Restschuldbefreiung erfolgt und nun....?
« Antwort #1 am: 12. Juli 2007, 11:04:58 »

Was ändert sich dadurch?

Sehr viele haben das Ziel ja noch nicht erreicht und das Leben danach, hm, ich denke mal es gibt keinen großen Unterschied zum Leben in der Wohlverhaltensphase.  Materiell ändert sich natürlich durch den Wegfall der Abtretung schon etwas. Auch die Gewissheit der dann erteilten Restschuldbefreiung dürfte sehr erleichternd auf das Gemüht sein.

Die SCHUFA wird auch wieder sauber, das kann aber noch 3 Jahre dauern.  Zum Thema Score und Index sage ich mal nichts. Das ist ohnehin völliger Unsinn.

Ich denke eine Hausfinanzeierung wird in Zukunft möglich sein, wobei man sich fragen muss, ob ein solches wirtschaftliches Risiko unbedingt sein muss. Das mag jeder für sich entscheiden.

Nach erteilter Restschuldbefreiung ist noch die Widerrufsfrist zu überstehen. Zu bedachten – insolvenzrechtlich – ist da nichts weiter.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dennoch irgendwelche Gläubiger versuchen an Ihr Geld zu kommen. Die Restschuldbefreiung ist kein Inkassoverbot für den Gläubiger. Nur die Zwangsvollstreckung ist nach Erteilung nicht mehr statthaft bzw.  kann durch Vorlage des RSB-Bescheides vereitelt werden.

Daher besser nicht bei alten Insolvenzgläubiger bspw. Sparkonten oder vergleichbares führen.  Die Frage der Aufrechnung ist m.W. für die Zeit nach Erteilung der RSB noch nicht hinreichend geklärt.

Gruss
Feuerwald


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mics70

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Re: Restschuldbefreiung erfolgt und nun....?
« Antwort #2 am: 05. September 2007, 16:07:04 »

Hallo Feuerwald,

ich habe im Oktober 2006 meine Restschuldbefreiung erhalten und war sehr froh darüber wie sich jeder denken kann.

Der Eintrag bleibt, wie du ja schon schreibst, noch 3 Jahre in der Schufa stehen. 

Nun ist folgendes passiert:
Rufe in der Regel alle 2 Monate meine Schufa ab.  Heute befindet sich dort ein NEUER Eintrag von einer Bank die mit in meinem IV war.  Diese Bank hat nun am 01. 01. 2007 ihre "bestehenden Forderungen" an ein Inkasso verkauft.
Dieses Inkasso hat jetzt mit dieser Bank einen Eintrag in meine Schufa gemacht, dass ich noch Schulden von über 10. 000 Euro habe.

Habe noch keine Post von dieser Sache bekommen.

Mein "wahnsinns toller" Insolvenzverwalter ist nicht zu erreichen und ich weis nicht was ich nun tun kann.   :fuchsteufelswild: :cry:

Hat jemand von Euch da einen Rat für mich?  :sad: :heulen:

Für eine AW wäre ich euch sehr dankbar.

lieben Gruß und Danke im voraus

Michi - mics70
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Feuerwald

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Re: Restschuldbefreiung erfolgt und nun....?
« Antwort #3 am: 05. September 2007, 16:22:08 »

Das ist es ja, man denkt es ist vorbei und dann ....

Ich würde dem Eintrag zunächst mit Hinweis auf der Erteilte RSB schriftlich widersprechen. Ihr Treuhänder dürfte nach Erteilung der RSB und nach Ende des Restschuldbefreiungsverfahren auch nicht mehr für irgendetwas zuständig sein.

Gruss
Feuerwald

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mics70

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Re: Restschuldbefreiung erfolgt und nun....?
« Antwort #4 am: 05. September 2007, 16:25:25 »

Danke für die schnelle Antwort Feuerwald  :thumbup:

Ich werde es mal versuchen und schauen was die Schufa zurück schreibt.  DANKE!

Alles Gute und liebe Grüße
Michi
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paps

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Re: Restschuldbefreiung erfolgt und nun....?
« Antwort #5 am: 05. September 2007, 17:20:57 »

Schufa-Zitat:
Zitat
Falls Daten aus Ihrer Sicht unzutreffend sind, leiten Sie bitte Ihre Rückfrage an uns weiter. Die Daten werden in Rücksprache mit dem Vertragspartner, der die Information gemeldet hat, geprüft. Wenn dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht möglich sein sollte, werden die betroffenen Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bis zur Klärung gesperrt. Nachweislich falsche Daten werden berichtigt; unzulässig gespeicherte Daten werden gelöscht.
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Gismo

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Re: Restschuldbefreiung erfolgt und nun....?
« Antwort #6 am: 12. September 2007, 20:18:41 »

Hallo,

Also, wenn ich das hier so alles lese hat mann manche Gläubiger oder deren meist Unseriösen Inkassounternehmen doch ein ganzes Leben lang am Hals.  :fuchsteufelswild: oder.  :shock: Ich werd noch Irre seit 15 Jahren ärgere ich mich nun bereits mit manchen Gläubigern rum und dachte das nun nach den 6 Jahren endlich mal Ruhe eintritt.  :gruebel: Also noch bis zur Rente halte ich das nicht durch.  :cry: Wenn ich die überhaupt bei dem Stress erreiche.  :dntknw:

Gruß Gismo

P.S. hab ich da was falsch Verstanden ?
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paps

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Re: Restschuldbefreiung erfolgt und nun....?
« Antwort #7 am: 12. September 2007, 20:24:28 »

Nun falsch nicht, aber leider werden in solchen Foren ja meist nur die negativen Seiten dargestellt.  :wink:
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mics70

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Re: Restschuldbefreiung erfolgt und nun....?
« Antwort #8 am: 18. September 2007, 11:12:37 »

Hallo,

so, der neueste Stand zu meinem Problem mit dem neuen Schufaeintrag nach der RSB ist folgender. . . .

Ich habe mit dem Insovenzgericht telefoniert und bekam die Auskunft, dass dieser Eintrag natürlich nicht rechtens ist.
Darauf hin habe ich, wie PAPS empfohlen hat (DANKE dafür PAPS   :superb: ) die Schufa angeschrieben und ihnen mitgeteilt wie der Sachverhalt ist.  Sie haben sich promt darum gekümmert und der Eintag ist weg.   :cooldance:  :thumbup:

Ich kann jedem nur empfehlen sich bei der Online-Schufa (meineschufa. de) anzumelden und regelmäßig zu schauen was es Neues gibt.  Das kostet zwar 15,60 Euro aber das lohnt sich wirklich.    :thumbup:

Jetzt warte ich mal ab was passiert bzw.  ob noch was passiert.

Melde mich wieder, wenn es was Neues gibt.

Euch allen vielen Dank und alles Gute

LG Michi
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Re: Restschuldbefreiung erfolgt und nun....?
« Antwort #9 am: 18. September 2007, 13:49:20 »

Hallo Michi,

Das mit der Online-Schufa werde ich auch machen, ist ein guter Tipp.  :thumbup: Dann ist mann wenigstens auf dem laufenden ! Und die 15,- € bringen mich auch nicht mehr um.

Mfg. Gismo
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paps

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Re: Restschuldbefreiung erfolgt und nun....?
« Antwort #10 am: 18. September 2007, 19:14:19 »

Aaaaaaber man munkelt, dass gerade das ständige Bemühen der Selbstauskunft die Kreditwürdigkeit (Score) drückt.

Na gut, für die meisten, die hier posten ist das eh egal.  :cry:
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Re: Restschuldbefreiung erfolgt und nun....?
« Antwort #11 am: 18. September 2007, 19:49:18 »

Hallo Paps,

Na gut, für die meisten, die hier posten ist das eh egal. ich weiß das ist zum heulen.  :cry: Aber ich kann euch eins Sagen, wenn ich hier Heil durchkomme werde ich den Teufel tun und einen neuen Kredit oder ähnliches in Anspruch nehmen. Entweder ich kann mir das was ich möchte leisten oder es bleibt.  :? Die ganze Sache sollte eigentlich eine Lehre für alle hier sein auch wenn manche un beschuldet rein geraten sind.

Gruß Gismo
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paps

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Re: Restschuldbefreiung erfolgt und nun....?
« Antwort #12 am: 18. September 2007, 20:22:50 »

Nun sag niemals nie.
Aber man sollte es sich zumindest vornehmen und in Kenntnis der möglichen Folgen doch noch genauer abwägen, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt.
------------------------------------

Aber mal etwas anderes:

Wieso funktionieren bei ihnen die Smileys?   :gruebel:

Bei den meisten Anderen kommen diese nur als :text:

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