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Autor Thema: Restschuldbefreiung in Spanien nach Insolvenz in England !!!  (Gelesen 2485 mal)

Ventallo

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Restschuldbefreiung in Spanien nach Insolvenz in England !!!
« am: 16. November 2012, 17:44:57 »

Hallo habe in Spanien und in Deutschland Schulden aus Immobilienkrediten und das nicht so wenig. Mittlerweile sind alle Objekte die ich hatte versteigert. Ich wohne seit 12 Jahren in Spanien und trage mich mit dem Gedanken nach England zu ziehen und dort nach 6 - 8 Monaten ein Insolvenzverfahren durchzuziehen. Über die Einzelheiten dieser Angelegenheit bis hin zu englischen Restschuldbefreiung, denke ich bin gut informiert.

Nun meine Frage: Wer hat schon mal ein Insolvenzverfahrern in England erfolgreich durchgezogen und dann die Restschuldbefreiung in Spanien beantragt???

Wie haben die spanischen Gerichte reagiert und haben Sie diese Restschuldbefreiung für Spanien anerkannt ???

Oder wer kann mir ein englisches Urteil zur Rechtschuldbefreiung ( persönliche Daten natürlich geschwärzt) mit anschließendem positiven Urteil oder Beschluss in Deutschland zur Restschuldbefreiung zur Verfügung stellen um dies hier Spanien prüfen zu lassen, wie die Gerichte in so einem Fall reagieren würden ???
Die entsprechenden Leute in Spanien hätte ich dazu!!!

Im Moment staunen in Spanien sogar die Anwälte, wenn Sie von dieser Möglichkeit in England hören. Das kennt man noch nicht.

Das Problem das ich in dieser Angelegenheit sehe ist, dass in Spanien keine Verbraucherinsolvenz mit eine kompletten Restschuldbefreiung in Spanien existiert und in diesem Fall nationales recht vor dem europäischen steht.
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Insokalle

Re: Restschuldbefreiung in Spanien nach Insolvenz in England !!!
« Antwort #1 am: 16. November 2012, 19:51:17 »

Ich sehe das eher andersrum, das europäische Recht verdrängt das nationale.
Unzureichende nationale Gesetzgebung - wenn dem so ist - kann einem Schuldner mE nicht angelastet werden, denn Spanien ist der EuInsVO beigetreten. Demnach müsste ein EU-Verfahren dort nach der EuInsVO anerkannt werden inkl. der zugehörigen Gerichtsbeschlüsse aus anderen Mitgliedstaaten. Dem kann mE nur der sog. ordre public einwand entgegengehalten werden bei Verstoß gegen die nationale öffentliche Ordnung. Das dürfte kaum der Fall sein, auch wenn es hier in D schon Entscheidungen gegen oder wegen Insolvenztourismus gibt. Ansonsten habe ich keine Ahnung, wie Insolvenzrecht in Spanien gehandhabt wird.
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Ventallo

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Re: Restschuldbefreiung in Spanien nach Insolvenz in England !!!
« Antwort #2 am: 17. November 2012, 12:19:55 »

Danke für die Antwort.
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Ventallo

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Re: Restschuldbefreiung in Spanien nach Insolvenz in England !!!
« Antwort #3 am: 30. November 2012, 16:41:14 »

Danke für die Antwort. Wie kann man Mitglied in Eurem Netzwerk werden.

LG
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