Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: missdeal am 18. Januar 2009, 19:20:24
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Hallo,
ich habe vor einer Woche endlich meinen RI Antrag abgegeben. Nun habe ich vom Amtsgericht ein schreiben mit der Bitte um Rücksendung innerhalb von 2 Wochen bekommen. Formblatt Vermögensübersicht Aktiva Passiva. Ich weiß nicht wo ich was eintragen soll z.b. Büroschröänke regale + Rechner und noch ein bisschen Ware. Da ich kein vermögen Autos Häuser usw habe kann ich den rest doch unausgefüllt lassen oder?
Bitte entschuldigt diese wirren Formulierungen, ich kann seit tagen kaum schlafen wegen dem ganzen Mist. Danke
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Die aufgeführten Gegenstände gehören zu den "Aktiva" wenn diese zur Gewerbeausübung benötigt werden.
Als Passiva wären in diesem Zusammenhang die Rückstellungen ggf. offene Verbindlichkeiten aus der Anschaffung zu nennen.
War denn die Vermögensübersicht nicht Bestandteil ihres Antrages?
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Ich glaube das Problem liegt immer noch darin das es keine allgemein gültigen Formulare für die Regelinsolvenz gibt, jedes Amtsgericht verwendet irgendwas anderes. Ich habe mir von fast allen Insolvenzgerichten die Formulare zusammengesammelt und daraus einen 50-seitigen Antrag gebastelt. Mein Anwalt, der auch zu den Gläubigern gehört und erst recht der Insolvenzverwalter waren sehr verwirrt das das Verfahren innerhalb von 7 Tagen eröffnet wurde, ohne Rückfragen. Mein Insolvenzverwalter war garnicht so begeistert denn weil es so schnell ging hatte z. B. ein Vermieter wo ich das Geschäft untervermietet hatte keine Zeit mehr gehabt vorzeitig zu kündigen, somit hat das der Verwalter am "Hals".
Ich bin deshalb der Meinung das man sich bei der Regelinsolvenz auf jeden Fall Hilfe holen sollte wenn man irgendwie unsicher ist.
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@paps
ok also Rechner und co in die Aktiva, mit den Anschaffungskosten?
Sie wurden damals sofort bezahlt also bei passiva nix rein? Ich danke vielmals!
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yep