Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: wasser88 am 22. Februar 2014, 15:28:53

Titel: RI der GmbH seit 1,5 Jahren, was passiert mit vorhandenem Inventar
Beitrag von: wasser88 am 22. Februar 2014, 15:28:53
IN eröffnet 8/12
IK eröffnet 4/13

Hallo,
hier noch eine Frage; durch die Inso der GmbH 8/12 ist nach wie vor noch in der Eröffnung. Es existiert noch Inventar, nichts von Wert aber doch sperrig, welches ich bei mir zu Hause lagere  ohne wirklichen Platz dafür, da nicht freigegeben, kann ich dieses ja auch nicht entsorgen, mittlerweile ist ein Bürostuhl und Tisch (im Keller gelagert) bereits am Schimmeln: Ich bin hier sehr unsicher, wie ich da verfahren soll...möchte auch keine schlafenden Hunde wecken...Wie lange kann so eine Freigabe, bzw. Verkauf durch TH dauern? ( Der Verkaufswert läge bei ca. 300 Euro)
Titel: Re: RI der GmbH seit 1,5 Jahren, was passiert mit vorhandenem Inventar
Beitrag von: Insoman am 22. Februar 2014, 17:16:44
Was meinen Sie mit"schlafende Hunde"?
Entweder Sie wollen die Sachen loswerden oder unbedingt behalten...
Teilen Sie dem Verwalter mit, dass Sie den Platz benötigen und ggf.den Spermüll bestellen, wenn er sich nicht erklärt.
Wahrscheinlich wird er dann schnell freigeben.
Titel: Re: RI der GmbH seit 1,5 Jahren, was passiert mit vorhandenem Inventar
Beitrag von: wasser88 am 22. Februar 2014, 17:23:07
Das habe ich bereits, einmal in schriftlicher Form und einmal telefonisch getan, ohne Erfolg
schlafende Hunde sind für mich Überprüfungen, neue Auflistungen, sowie ich überhaupt verlernt habe, wehrhaft zu sein...
hab´s nun leider auch so erlebt, dass viele ihre Macht genießen..sorry
Titel: Re: RI der GmbH seit 1,5 Jahren, was passiert mit vorhandenem Inventar
Beitrag von: tomwr am 22. Februar 2014, 18:22:25
Ich würde den IV eine Frist von 14 Tagen setzen, entweder die betreffenden Gegenstände nach §148 Abs.1 InsO in Besitz zu nehmen oder ggf. die Gegenstände aus der Insolvenzmasse freizugeben. Sollte er sich innerhalb der 14 Tage nicht äußern, wirst Du die entsprechenden Gegenstände entsorgen.

Du bist nicht verpflichtet, Insolvenzmasse auf Deine Kosten aufzubewahren.