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Autor Thema: RI eines Ehepartners, gemeinsame Verpflichtungen  (Gelesen 1320 mal)

noelmaxim

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RI eines Ehepartners, gemeinsame Verpflichtungen
« am: 23. Mai 2009, 09:23:37 »

Hallo an alle,

kann der IV eigentlich z.B. die Zins-,und Tilgungsraten für das gemeinssame Haus zurückbuchen, wenn beide Eigentümer und Darlehensnehmer sind, die Ehefrau aber keine Insolvenz anmeldet bzw. anmelden muss? Darf ein Dritter derart in Mitleidenschaft gezogen werden? Man würde ja damit Unbeteiligte benachteiligen, denn die finanzierende Bank dürfte über derartige Rückbuchungen nicht erfreut sein.

Grundsätzlich kann ich mir nur schwer vorstellen, dass das gemeinsame Haus zur Debatte steht, wenn der halbe Anteil der Frau gar nicht massenzugehörig werden darf. Ich meine, hier muss doch die Ehefrau geschützt sein, zumindest deren Anteil.
Eine Verwertbarkeit dürfte ohnehin nicht zur Debatte stehen, da dem Wert der Immobilie zu hohe Belastungen gegenüber stehen und die Bank wohl kein Interesse an einer ZV der Immobilie hat, trotzdem bleibt die Frage, in wie weit der Anteil der Ehefrau vor Zugriffen schützt.

Wie verhält es sich eigentlich mit dem Girokonto, das im Minus steht? Kann einem ein Strick gedreht werden, dass dieses im Minus ist, sowie die Visacard belastet ist, obwohl erkennbar war, dass Zahlungsunfähigkeit ( zumindest für einen großen Teil der Forderungen ) besteht?
Einkommen, was die Karte und den Dispo rechtfertigt war ja da, nur haben die nicht mehr ausgereicht, um den Verbindlichkeiten ganzheitlich nachkommen zu können.

Danke für die Antworten.


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