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Autor Thema: RI Einigung mit Gläubigern - Vergleichszahlung  (Gelesen 6550 mal)

missdeal

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RI Einigung mit Gläubigern - Vergleichszahlung
« am: 29. Oktober 2008, 13:58:46 »

Hallo,

ich freue mich das es ein Forum gibt wo mir eventuell geholfen werden kann. Trotz aller Hoffnung in den letzten Monaten auf einen neuen großen Auftrag kann ich meine Firma nun nicht mehr retten.

Ich habe ca 16000€ Schulden.

Ca 6500€ Kreditkarten
ca 3500€ Finanzamt

und viele kleine Sachen (Nebenkostennachzahlung, Internetkrams usw.)

Ich beziehe seit einigen Monaten Hartz4, den Insoantrag (Regelinsolvenz) habe ich fast fertig. Nun habe ich hier 3 Schreiben von den KK Firmen welche die Forderungen verkauft haben liegen. Diese haben wohl meine Schufa gesehen und haben erst ratenzahlung angeboten und nun gibt es auch eine Einmalzahlung mit Schuldbefreiender Wirkung. Mit wieviel % geben die sich zufrieden? Es wäre doch prima wenn ich die Schulden trotz des Insoverfahrens drücken könnte, dann würde es such nicht 6 Jahre dauern alles abzuzahlen. Wie sind eure Erfahrungen bei solchen einigungen. Geht das auch noch im Insoverfahren wenn mir meine Familie oder ein Freund etwas Geld zur Verfügung stellt oder besser direkt an die Gläubiger zahlt? Sorry wegen der Rechtschreibung + Grammatik. Ich bin gerade sehr aufgeregt...

Ich danke euch im vorraus! :thumbup:
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MissTraut

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Re: RI Einigung mit Gläubigern - Vergleichszahlung
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2008, 18:52:14 »

Hallo Missdeal,

m.E.  macht ein Vergleich nur dann Sinn, wenn alle Gläubiger damit vom Tisch gefegt werden könnten. Warum bitte einige mit einem Vergleich befriedigen und andere nicht ? Du bekommst doch Hartz IV, somit dürfte doch nichts zu pfänden sein. Warum also neue Schulden bei Familie oder Freund eingehen wo doch potentiell davon ausgehen musst bei Deiner Einkommenssituation, diese nicht wirklich zurückzahlen zu können.

Warst Du schon bei einer Schuldnerberatung ?

LG
MissTraut
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paps

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Re: RI Einigung mit Gläubigern - Vergleichszahlung
« Antwort #2 am: 30. Oktober 2008, 17:39:11 »

Es macht auch praktisch keine Sinn, Fremde aus dem Boot zu nehmen und dafür die Familie als Gläubiger in eine wahrscheinliche 0-Inso reinzubefördern.

Ehr sollte dann versucht werden die vergleichsbereiten Gläubiger zu vergleichen und mit dem Rest neu zu verhandeln.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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missdeal

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Re: RI Einigung mit Gläubigern - Vergleichszahlung
« Antwort #3 am: 11. November 2008, 03:11:15 »

Hallo,

ich danke für eure antworten.

Nach der eröffnung des Insoverfahrens sind die Gläubiger dann immer noch Vergleichsbereit? Ich möchte nur wissen ob die Angebote verfallen oder die irgendwann auf nix mehr eingehen. Vielen Dank
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missdeal

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Re: RI Einigung mit Gläubigern - Vergleichszahlung
« Antwort #4 am: 15. November 2008, 19:58:42 »

schups
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paps

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Re: RI Einigung mit Gläubigern - Vergleichszahlung
« Antwort #5 am: 15. November 2008, 20:18:49 »

Warum sollten Sie nicht vergleichsbereit sein, wenn das Angebot attraktiver ist, als Sie bis zur Erteilung der RSB zu erwarten haben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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ThoFa

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Re: RI Einigung mit Gläubigern - Vergleichszahlung
« Antwort #6 am: 15. November 2008, 23:46:36 »

Hallo,

Sie haben im laufenden Verfahren die Möglichkeit mittels eines Insolvenzplans, die Gläubiger zu befriedigen. Dabei können nicht zustimmende Gläubiger durch Zustimmungsersetzung "gezwungen" werden. Allerdings werden Sie einen Plan nicht alleine durch bekommen und bei einer Schuldsumme von 16.000,00 € lohnt sich laum eine Beratung.

Bei der Summe würde ich mir eine Insolvenz ohnehin überlegen, es sei denn es ist tasächlich nicht zu erwarten, dass man in absehbarer Zeit aus dem Hartz IV Bezug rauskommt und man bekommt die Gäubiger nicht davon überzeugt einen Vergleich anzunehmen.

MfG

ThoFa


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