"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: riesen ärger am hals  (Gelesen 2475 mal)

imker

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
riesen ärger am hals
« am: 18. Juli 2007, 02:43:30 »

hallo. . . .
ich habe ein problem. .
habe ca. 24000euro schulden. . #
bin zum schuldner berater gegangen hat mir empfohlen PI antrag abzugeben.
was ich auch gemacht habe

meine frau sollte auch einen PI antrag abgeben weil wir aus gemeinsamen konto 8500,-schulden hatten.
ich bin berufsunfähig bekomme 1350,-rente (werde allerdings gepfändet 150,-)
sie arbeitet als aushilfe bekommt ca450-550 euro.
habe 3 kinder. .
ich hatte ihre einkommennicht angegeben--
hatten am 06. 07. 07 termin beim TH
was kann passieren?
nach dem ihre konto gesperrt wurde macht
meine frau  mir die hölle heiss sie droht sogar mit scheidung. . ich soll die ganze sache zurücknehmen,. . .  :cry:
kann ich noch mein IV zurück ziehen?
PS:bitte um schnelle antwort sonst dreh ich noch durch. . .
danke im voraus. . . . .
Gespeichert
 

imker

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: riesen ärger am hals
« Antwort #1 am: 18. Juli 2007, 11:09:53 »

hat niemand ein idee was ich machen könnte
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: riesen ärger am hals
« Antwort #2 am: 18. Juli 2007, 12:02:32 »

nur keine Panik.

1.) Ein eröffnetes (!!!) Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenz=) kann nicht einfach zurückgezogen werden.
2.) Das gesperrte Konto wird vom Treuhänder wieder frei gegeben.
3.) Das Einkommen Ihrer Frau ist unpfändbar.
4.) Wenn Sie 3 Kinder haben, warum wird dann von 1.350,- Rente 150 Euro gepfändet ? Da kann etwas nicht stimmen. Sind das Ihre leiblichen Kinder oder Stiefkinder ?
5.) Wo haben Sie das Einkommen der Ehefrau nicht angegeben ? Im Insolvenzantrag ?

Gruss
Feuerwald
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

imker

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: riesen ärger am hals
« Antwort #3 am: 18. Juli 2007, 12:06:50 »

das sind meine leibliche kinder.  . 
und nicht angegeben beim IV antrag und TH
jetzt hat sie es rausbekommen
will lohnstreifen sehen.  . 

habe gleich ein termin bei ihr. . . naja werde  über alles reden müssen. .
danke. .
« Letzte Änderung: 18. Juli 2007, 12:16:32 von imker »
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: riesen ärger am hals
« Antwort #4 am: 18. Juli 2007, 12:22:14 »

zunächst mal muss man Ruhe bewahren,
das ist alles eine Nervenfrage.

Das ein Konto nach Eröffnung  gesperrt wird, ist üblich.
Ihr Berater hätte Sie davon in Kenntnis setzen sollen.

Wenn es Ihre leiblichen Kinder sind und Sie Unterhalt leisten (leben die Kinder in Ihrem Haushalt? Wie alt sind diese ?), dann müssen die Kinder bei der Berechnung des Pfändungsbetrages berücksichtigt werden. Bei 3 Kindern und einer Ehefrau mit geringen Einkünften liegt der unpfändbare Betrag gem. Lohnpfändungstabelle Spalte Nr. 4 bei rund 1.979 Euro ! Selbst wenn der Ehepartner wegen eigenen Einkünften nicht zu berücksichtigen wäre, wären immerhin noch 1.769,- Euro unpfändbar. Da Sie nur 1.350,- Euro an Rente haben, sollte ganz schnell geprüft werden, wieso davon 150,- Euro gepfändet werden !

Handelt es sich um ein Verbraucherinsolvenzverfahren ?

Jetzt ist die Frage,

a) warum wurde das Einkommen des Ehepartners nicht im Insolvenzantrag angegeben ? Hatte der Ehepartner zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eigene Einkünfte ?
b) Hat der Ehepartner im eigenen Insolvenzantrag seine Einkünfte angegeben ?


Gruss
Feuerwald
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

imker

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: riesen ärger am hals
« Antwort #5 am: 18. Juli 2007, 13:26:14 »

Zitat von: Feuerwald link=topic=1260. msg5673#msg5673 date=1184754134

Handelt es sich um ein Verbraucherinsolvenzverfahren ?

Jetzt ist die Frage,

a) warum wurde das Einkommen des Ehepartners nicht im Insolvenzantrag angegeben ? Hatte der Ehepartner zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eigene Einkünfte ?
b) Hat der Ehepartner im eigenen Insolvenzantrag seine Einkünfte angegeben ?
Handelt es sich um ein Verbraucherinsolvenzverfahren: ja
a)sie hatte einkommen ,sie hatte die kündigung bekommen ende 2006. da´nach wurde sie im januar wieder eingestellt. aber ich habe nicht mehr daran gedacht.
ich wurde vorher schon gepfändet von stadt(150)
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: riesen ärger am hals
« Antwort #6 am: 18. Juli 2007, 14:31:50 »


Handelt es sich bei der Stadt und eine Pfändung oder eine Verrechnung von Ansprüchen innerhalb der (Sozial-)Kassen ?

Eine Pfändung würde in Monatsfrist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirkungslos und wie geschrieben, wäre von 1.350 Euro Rente und 3 unterhaltspflichtigen Kindern nichts pfändbar.

Anders bei einer Verrechnung wegen Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und mit Beitragsansprüchen, §§ 51, 52 SGB I

Gruss
Feuerwald




 
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

imker

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: riesen ärger am hals
« Antwort #7 am: 19. Juli 2007, 14:21:14 »

es handelt sich um unterhalts rückstände.  .  vom jugendamt.  . 
ich hatte mal gehört das die ämter  pfändungs grenze nach unten ziehen können.  . 

. . . im übrigen danke für die info's. .
ich hatte gestern ein gespräch mit meine TH
sie sagte es kann passieren das bei ihr die restschuld befreiung nicht erfolgt.
« Letzte Änderung: 19. Juli 2007, 14:25:01 von imker »
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: riesen ärger am hals
« Antwort #8 am: 19. Juli 2007, 15:09:06 »

Was meinte denn Ihr Schuldnerberater zu den Unterhaltsschulden ?

Ich zitiere mal ein BGH Urteil ...

"Unterhaltsrückstände können ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens hingegen nicht mehr im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden und erlöschen im Falle einer späteren Restschuldbefreiung"

Gegen die bestehende Pfändung gem. § 850d ZPO wegen der alten Unterhaltschulden könnte evtl.  ein Rechtsmittel versucht werden. 

Was ist mit dem laufendem Unterhalt ? Kann/wird dieser bezahlt ?

Bzgl. der Versagung der Restschuldbefreiung ist wohl folgende Vorschrift maßgebend:

§ 290 InsO -  Versagung der Restschuldbefreiung

(1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn

6. der Schuldner in den nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 vorzulegenden Verzeichnissen seines Vermögens und seines Einkommens, seiner Gläubiger und der gegen ihn gerichteten Forderungen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.

Das zu beurteilen ist an dieser Stelle schwer. Sie sollten nochmals Kontakt zum Schuldnerberater suchen oder sich eingehend anwaltlich beraten lassen.

Gruss
Feuerwald

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

imker

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6
Re: riesen ärger am hals
« Antwort #9 am: 19. Juli 2007, 17:09:53 »

das wir im moment bezahlt
« Letzte Änderung: 19. Juli 2007, 17:12:14 von imker »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz