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Autor Thema: Riester gekündigt - Guthaben in Insolvenzmasse?  (Gelesen 2105 mal)

Morgaine1977

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Riester gekündigt - Guthaben in Insolvenzmasse?
« am: 27. April 2012, 14:52:23 »

Hallo!

Langsam glaube ich echt mein TH hat seinen Dr.jur.  irgendwo geschenkt bekommen.... :wink:

Folgendes: wir haben unseren Riester Vertrag bereits vor Eintritt in die VI gekündigt; das Guthaben (300€) wurde zum 01.04. (nach Eröffnung VI) ausgezahlt. Bei unserem ersten Gespräch habe ich unseren TH darauf hingewiesen aber der winkte nur ab und meinte : wenn Sie wollen können sie das ja mit angeben... Haben wir (wollen ja ALLES richtig machen) dann auch getan.

Jetzt bekomme ich gerade einen Anruf von seiner Stellvertreterin das die 300€ unberechtigterweise an uns geflossen sind und zur Inso Masse gehören. Wir möchten die bitte sofort auf das Anderkonto überweisen. :neutral:

Ist das üblich? Hätten wir das vorher gewußt dann hätten wir das Geld doch gleich auf das Anderkonto laufen lassen. Jetzt haben wir die Kohle natürlich für eine Reparatur ausgegeben... Was mach ich denn jetzt? :Oh_no:
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Der_Alte

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Re: Riester gekündigt - Guthaben in Insolvenzmasse?
« Antwort #1 am: 27. April 2012, 16:06:00 »

Geld, was woher auch immer im eröffneten Verfahren dem Schuldner zufließt und das nicht den Pfändungsregeln des Arbeitseinkommens unterliegt, steht der Masse zu. Etwas verklausuliert hat Ihnen das der Treuhänder auch gesagt. Und weil Sie es im Antrag angegeben haben, muss es auch an den Treuhänder gezahlt werden.
Vereinbaren Sie Ratenzahlung mit dem Treuhänder, er wird sich darauf einlassen.
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Morgaine1977

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Re: Riester gekündigt - Guthaben in Insolvenzmasse?
« Antwort #2 am: 27. April 2012, 18:09:01 »

Etwas verklausuliert
:wink: Meine Lieblingsredewendung ab heute :wink:

Danke für die schnelle Antwort. Wie verhält sich das denn mit Krankenhaustagegeld bzw. Versicherungsleistungen (z. B. Hausratschaden) generell? Fließen die auch automatisch in die Masse oder sind das zweckgebundene Leistungen?
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Der_Alte

  • Gast
Re: Riester gekündigt - Guthaben in Insolvenzmasse?
« Antwort #3 am: 27. April 2012, 20:42:31 »

Grundsätzlich dürfte es der Masse zufallen. Bei einem Hausratschaden könnte man an das Gericht einen Antrag stellen, wenn man sich notwendige Sachen neu beschaffen muss.
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