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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Riester-Rente... MUSS vom Selbsteinbehalt bezahlt werden  (Gelesen 3097 mal)

Annie

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Riester-Rente... MUSS vom Selbsteinbehalt bezahlt werden
« am: 10. Oktober 2009, 18:53:13 »

Hallo zusammen,

ich habe bzgl. meines Freundes mal ein Frage zur Riester-Rente...

Er befindet sich seit Ende April im INSO-Verfahren und hat kurz vorher noch eine Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente abgeschlossen und zahlt dafür fast 170 EUR im Monat. Von dem "tollen" Vermittler hieß es, dass diese auf jeden Fall auf Antrag beim INSO-Gericht den Selbsteinbehalt erhöht. Hier ist jedoch der INSO-Verwalter völlig anderer Meinung und sagt, dass das Gericht nur in äußerst seltenen Fällen einem solchen Antrag stattgibt. Ich würde diesen sch... Vertrag sowie gerne kündigen, da die ersten 2 Jahre jeweils 80 % des monatlichen Beitrags für Vermittlungsgebühren draufgehen, aber ich befürchte da nicht rauszukommen. Er hat damals keine Unterlagen erhalten, es hieß immer, er bekommt sie als Kopie... was aber nie geschehen ist und das jetzt nachzuweisen... Im Übrigen hatte der Vermittler keine Berechtigung zur Vermittlung, aber auch hier habe ich keine Ahnung wie ich´s nachweisen soll...

Der INSO-Verwalter hat insoweit leider keine Handhabe dagegen vorzugehen, da es sich dennoch um ein Riester-Produkt handelt. Aber wie schaut das nun aus... Würde die Riester-Geschichte den Selbsteinbehalt erhöhen oder was hat man für Möglichkeiten?

Bin für jede Hilfe dankbar!
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paps

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Re: Riester-Rente... MUSS vom Selbsteinbehalt bezahlt werden
« Antwort #1 am: 10. Oktober 2009, 22:46:54 »

Nein, die Pfändungsfreigrenze wird bei einer normalen Riester nicht erhöht.
Wird Riester als Teil einer Versorgungszusage des Arbeitgebers abgeschlossen (AG ist Versicherungsnehmer) gäbe es die Möglichkeit.
So wie Sie es schildern, ist dies aber nicht der Fall.

Sie können den vertrag immer mit einer 3 Monatsfrist zum Quartalsende kündigen.
Dann verleiren Sie die Förderung und die eingezahlten Beiträge abzüglich der Bearbeitungsgebühren.

Sie können den Vertrag auf Unbegrenzte Zeit beitragsfrei stellen.

Sie können sich einen seriösen Anbieter suchen und die Förderung sowie das angesparte Kapital auf den neuen Anbeiter übertragen lassen.

Bei 170,- Euro Eigenbeitrag müßte ein Jahresbrutto von ca. 60.000 vorliegen. :gruebel:
Ob der vermittler eine Zulassung hatte, erfahren Sie bei der zuständigen IHK.
Hatte erkeine, wäre der Vertrag nach VVG unwirksam und sie würden die kompletten Beiträge zurückerhalten. Hier sollte allerdings zumindest die IHK oder Verbraucherzentrale aktiv werden.r

« Letzte Änderung: 10. Oktober 2009, 22:49:58 von paps »
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Annie

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Re: Riester-Rente... MUSS vom Selbsteinbehalt bezahlt werden
« Antwort #2 am: 11. Oktober 2009, 14:42:43 »

Hallo Paps,

danke für Deine Antwort! Bei der Zulassung des Vermittlers bin ich hellhörig geworden und ich schildere Dir mal "kurz" die ganze Geschichte:

Das Schlimme daran ist ja, dass wir mal wieder auf einen unseriösen Vermittler reingefallen sind. Über etwaige Abschlussgebühren (Provisionen) wurden wir weder aufgeklärt, noch haben wir die entsprechenden Unterlagen erhalten (wurden immer vertröstet). Ich selbst bin zwar aus dem eigentlichen Vertrag ohne Kosten raus, nur habe ich jetzt Post von einer Vermittlungsfirma erhalten, welche Provisionen in Höhe von knapp 1.700 EUR fordert. Da ich keine Unterlagen vorliegen hatte, habe ich um entsprechende Übersendung gebeten. UND ich musste mit Entsetzen feststellen, dass bei dem Beratungsprotokoll und der Vermittlungsgebührenvereinbarung meine Unterschriften gefälscht wurden. Unser Vermittler hat zwar anscheinend alles unterschrieben, aber auf den Verträgen taucht eine völlig andere Firma auf und den Vermittler, der die Vermittlungsprovisionsvereinbarung "unterzeichnet" hat habe ich nie gesehen und mit dessen Vermittlungsfirma nie was zu tun gehabt. Das einzigste, wo unser Vermittler auftaucht, ist auf dem Beratungsprotokoll (aber das habe ich NIE unterschrieben.

Ich werde nun auch die Unterlagen von meinem Freund anfordern und schauen, wie dort der Sachverhalt ist.

Hatte schon mit der Verbraucherzentrale und der IHK Kontakt aufgenommen, aber wirklich helfen konnten die mir auch nicht. Die Firma unseres Vermittlers ist wohl bei der IHK nicht verzeichnet, aber die beiden Herren sind mittlerweile pleite und untergetaucht. Das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ltd. wurde am 05.05. angeordnet und im August letztlich eröffnet. Ich selbst soll die Vergütungsvereinbarung am 10.05. (einem Sonntag!!!) unterzeichnet haben und alles andere am 10.03. Man sieht auf den Kopien, dass vieles nachgetragen wurde. Ich vermute, dass unser Vermittler mit dem 2. Vermittler gemeinsame Abzocke betrieben hat.

Ich möchte uns beide einfach nur aus der ganzen Misere raushaben, da das doch alles eine Menge Geld ist. Mein Freund verdient zwar eigentlich nicht schlecht, aber an die 60.000 EUR kommt er längst nicht ran.

Jetzt weiß ich halt nicht, ob das mit der Nichtzulassung auf uns beiden zutrifft. Da hatten ja anscheinend mehrere Vermittler ihre Finger mit im Spiel. Ich weiß nun einfach nicht, wie ich am besten weiter vorgehen soll... Hast Du diesbezüglich noch einen Rat für mich?

Danke Dir!
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paps

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Re: Riester-Rente... MUSS vom Selbsteinbehalt bezahlt werden
« Antwort #3 am: 11. Oktober 2009, 19:23:18 »

Wenn nach den Unterlagen, der Abschluß vor Unterschrift unter dem Vermittlerprotokoll ist?
Wenn Sie selber keine Unterlagen, so schreibt es das VVG vor, erhalten haben.
Wenn der Vermittler nur ein Strohmann war.

Empfielt sich Strafanzeige.

Warum für einen nicht zustande gekommenen Vertrag noch Vermittlungsgebühr bezahlt werden soll, entschließt sich meinem Verständnis.
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Re: Riester-Rente... MUSS vom Selbsteinbehalt bezahlt werden
« Antwort #4 am: 11. Oktober 2009, 21:53:51 »

Also laut den Unterlagen ergibt sich folgendes:

Beraterprotokoll und Antrag auf Übertragung des angesparten Vermögens bei der "alten" Versicherung auf die "neue" datieren vom 13.03.09

Hier ergeben sich nachstehende Unstimmigkeiten im Beraterprotokoll:

- Habe das Protokoll nie unterzeichnet und auch nie ausgehändigt bekommen. Meine
  Unterschrift ist gefälscht. Wie kann man beweisen, dass man die Unterlagen nie erhalten hat?

- Vermittler wäre am 09.03. um 17 Uhr (für 1 1/2) Stunden und am 13.03. um 18.00 (auch für 1
  1/2 Stunden) bei mir/uns in der Wohnung gewesen, was bei beiden Daten nicht stimmt. Er
  kam - wenn überhaupt - zu meinem Freund ins Geschäft (Filiale) Am 09.03. ist unmöglich, da
  ich bis 17.30 Uhr gearbeitet habe (kann durch AG bestätigt werden) und am 13.03. waren
  mein Freund und ich um 17 Uhr schon zuhause.

- Aufklärung und Erläuterung weiterer "Produkte"... Fehlanzeige!

Kann mich aber leider auch nicht mehr erinnern, wann genau ich den eigentlichen Riester-Vertrag unterschrieben habe. Den Übertragungsantrag habe ich definitiv VOR dem Riester-Vertrag unterschrieben, da die entsprechende Bank ein Schreiben geschickt hat, dass denen kein Vertrag vorliegt. Leider habe ich dieses Schreiben auch nicht mehr (hat der Vermittler behalten).

Die Vermittlungsgebührenvereinbarung (nicht von mir unterzeichnet) und der Riester-Vertrag (von mir unterzeichnet) datieren vom 10.05.09. Habe aber sicherlich nicht an einem Sonntag unterschrieben. Auch hier muss das Datum nachträglich eingetragen worden sein, da auch 2 verschiedene Stifte verwendet wurden.

Naja... was die Vermittlungsgebühr angeht... Die Bank und die provisionsfordernde Firma haben gemeint, dass es sich um 2 unabhängig Verträge handelt. Unabhängig vom Bestehen oder Nichtbestehen des Riester-Vertrages wäre die Provision trotzdem angefallen. Soweit deren Aussage... Dem habe ich insoweit widersprochen, da ich lediglich den Riester-Vertrag aber nie diese Vermittlungsgebührenvereinbarung unterzeichnet habe. Die angeblich von mir geleisteten Unterschriften auf dem Beratungsprotokoll und der Vermittlungsvergütungsvereinbarung sind fast identisch aber definitiv nicht von mir.

Wie könnte ich nachweisen bzw. rausfinden, ob der Vermittler nur ein Strohmann war?

Ich denke, dass die Sache bei meinem Freund ähnlich laufen wird und auch bei ihm entsprechend "nachgearbeitet" wurde. Da es leider noch mehr Geschädigte gibt, sammeln wir gerade noch Beweise um dann strafrechtliche Schritte einleiten zu können.
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lucca_m

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Re: Riester-Rente... MUSS vom Selbsteinbehalt bezahlt werden
« Antwort #5 am: 12. Oktober 2009, 06:44:24 »

Was machen Sie bitte noch hier???
Ab zum Anwalt damit! Es sit ja auch schoin ein halbes Jahr vergangen. Also hurtig.
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