Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: muenzengott am 06. Juli 2007, 22:56:21
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hallo alle zusammen
habe jetzt ein grosses problem mein roller den ich durch ein attest behalten könnte hat jetzt ein grösseren schaden der sich mal wieder nicht lohnt zu reparieren kann ich den roller jetzt verkaufen bin gerade in wohlverhaltensphase.?????????
oder soll ich mein th informieren und sagen das der roller defekt ist und ich ihn als defekt verkaufe und überweise den betrag was ich dafür bekomme meinen th??????????????
AM KAUFVERTAG SIEHT MAN DANN AUCH JA WAS ICH BEKOMMEN HABE DANKE IM VORRAUS
GRUSS
muenzengott :fuchsteufelswild: :heulen: :mad2:
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bin gerade in wohlverhaltensphase.?????????
Meine Meinung:
Immer wieder die Frage der Fragen, ja, wenn Sie in der Wohlverhaltensphase sind (nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens) und der Roller im Insolvenzverfahren frei gegeben wurde, gibt es keinen Insolvenzbeschlag mehr, der Roller ist Ihr Ding und der Erlös daraus auch, solche Erlöse werden dann nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst.
MfG
Feuerwald
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:juchu: :juchu: :juchu: :juchu:
danke ihnen recht herzlich