Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: DreamTheater am 21. Januar 2011, 12:36:37

Titel: Rückbuchungen
Beitrag von: DreamTheater am 21. Januar 2011, 12:36:37
Guten Tag zusammen, nach der Eröffnung des Verfahrens im März 2009 hatte der TH einige Rückbuchungen veranlasst (Energieversorger, Telekom etc). Meine Frau hat mittlerweile seit Dezember 2010 die WVP erreicht, bei mir kann es dann wohl auch nicht mehr lange dauern. Kann es erfahrungsgemäß nochmal zu so einer Aktion kommen? Vor dem Hintergrund eines geplanten Strom- und Gasanbieterwechsels wäre das interessant zu wissen.
Gruß
Titel: Re: Rückbuchungen
Beitrag von: Fallera am 21. Januar 2011, 12:44:44
BGH: Einheitliche Rechtsgrundsätze des IX. und des XI. ZS zur Insolvenzfestigkeit der Einzugsermächtigungslastschrift
Mit Urteil vom 20.7.2010 - IX ZR 37/09 - hat der BGH entschieden:  Ist eine im Einziehungsermächtigungsverfahren erfolgte Lastschrift unter Verwendung des unpfändbaren Schuldnervermögens eingelöst worden, fehlt dem (vorläufigen) Verwalter/Treuhänder in der Insolvenz des Schuldners - unabhängig davon, ob jenem die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis übertragen worden ist - die Rechtsmacht, die Genehmigung zu versagen. Der (vorläufige) Verwalter/Treuhänder darf im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten, vom Schuldner noch nicht genehmigten Lastschriften nicht pauschal die Genehmigung versagen, sondern muss im Einzelfall prüfen, wie weit seine Rechtsmacht reicht.

Titel: Re: Rückbuchungen
Beitrag von: DreamTheater am 21. Januar 2011, 12:56:10
Hm, interessant. Hätte es dieses Urteil schon Anfang 2009 gegeben, wäre uns wohl einige Aufregung erpart geblieben...Vielen Dank!