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Autor Thema: rückerstattung der autosteuer  (Gelesen 1432 mal)

Momo72

rückerstattung der autosteuer
« am: 21. März 2012, 01:14:48 »

hallo ihr alle

mein mann ist im eröffneten verfahren der PI. nun hat er vor einigen tagen sein auto abgemeldet, weil er für einige zeit meinen wagen fährt und wir wollten nicht 2 autoversicherungen bezahlen wenn wir nur ein auto nutzen können im moment. nun wird er ja automatisch den rest der autosteuer wieder ausbezahlt bekommen. wird er das auch an den TH abtreten müssen?
ich weiß ja das er alles abgeben muß beim lohnsteuerjahresausgleich, wäre das bei der KFZ-Steuer dann genauso?

lg
momo
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Insoman

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Re: rückerstattung der autosteuer
« Antwort #1 am: 21. März 2012, 10:45:00 »

Ja.
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Momo72

Re: rückerstattung der autosteuer
« Antwort #2 am: 21. März 2012, 13:27:12 »

mir ist eingefallen, was wird aus dem auto? im moment braucht er es nicht.aber wenn er meinen nicht mehr fahren kann wird er ihn wieder nehmen. ist ne alte iste höchstens noch 500 euro wert, die steht zur zeit bei uns in der garage. kann er da anspruch drauf geltend machen auch wenn mein mann das fahrzeug später wieder braucht um zur arbeit zu kommen? er braucht einen wagen um zur arbeit zu kommen und wir haben ihn nur aus kostengründen ( und weil er nicht mehr so zuverlässig war, da muß einiges dran repariert werden) abgemeldet
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Insoman

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Re: rückerstattung der autosteuer
« Antwort #3 am: 21. März 2012, 15:01:34 »

Ist sein KFZ im Eröffnungsantrag angegeben worden?
Tatsächlich stellt es einen Vermögenswert dar, dessen Existenz nicht einfach verschwiegen werden darf.
Geben Sie das Auto beim TH an.. vermutlich wird er es ohnehin schnell wieder freigeben (Restwert zu gering, als dass sich Verwertung lohnen würde) .
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Momo72

Re: rückerstattung der autosteuer
« Antwort #4 am: 21. März 2012, 15:11:17 »

nein mein mann hat den wagen erst nach der eröffnung des verfahrens angeschafft. dann werdenwir mal den TH so schnell wie möglich bericht erstatten.
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