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Autor Thema: Rückerstattung der Entfernungspauschale  (Gelesen 2395 mal)

polo380

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Rückerstattung der Entfernungspauschale
« am: 29. Oktober 2008, 15:57:44 »

Hallo zusammen,
bin noch im Insolvenzverfahren nach 2001 bzw.vor 2007.Es geht mir um Steuerrückerstattungen bzw.die Erstattung der Entfernungspauschale.Das Rückerstattungen der IM  im Ins.verfahren zuzuführen sind ist klar.Mein IV schreibt mir das Erstattungen aus steuerpflichtigen Einnahmen der IM zugeführt werden.Wie steht es denn mit der Entfernungspauschale?Wird diese als steuerpflichtige
Einnahme betrachtet? :gruebel:  Thanks for Help  Olli
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paps

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Re: Rückerstattung der Entfernungspauschale
« Antwort #1 am: 30. Oktober 2008, 17:34:54 »

Was soll damit sein?
Eine Erstattung ergibt sich doch nur, wenn die bereits zugrundegelegten Freibeträge überschritten werden.
In diesem Fall also die Werbungskosten.

Im Verfahren geht die Erstattung zur Masse , Nach Aufhebung an Sie.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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