"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Rückerstattung Finanzamt  (Gelesen 2266 mal)

cuxi

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Rückerstattung Finanzamt
« am: 20. April 2008, 12:38:57 »

Hallo liebe Fories,

ich bin durch Zufall auf Euer Forum gestossen und hätte da eine Frage, die mich beschäftigt.
Es geht natürlich um Geld.  Ich bin seit kurzem in der Privatinsolvenz und meine Wohlverhaltensperiode hat bereits begonnen.
Ich habe im letzten Jahr bis auf zwei Wochen voll gearbeitet, dann ist mein Zeitarbeitsvertrag ausgelaufen. Da ich immer 50km mit dem Auto zur Arbeit gefahren bin, habe ich gute 300€ Spritkosten gehabt. Mein Verdienst lag aber nur bei ca. 800€
Ich habe eine 13jährige Tochter und hatte außer dem Kindergeld keine Einkünfte.
Da ichmit meinem Freund zusammen wohne, der übrigens auch in der Inso ist, reichte es grade m al eben so bei uns.
Durch einen Umzug, der nicht zu umgehen war, ist auch wieder einiges bei uns aufgelaufen.
Nun arbeite ich seit kurzem wieder, war aber 3 Monate arbeitslos.
Ich war im letzten Jahr immer unter dem was wir behalten durften, hatte aber dementsprechende Kosten um überhaupt arbeiten gehen zu können. Ich gehe gerne arbeiten, dass ist für mich kein Thema. Aber irgendwo muss auch noch was zum Leben über sein.
Nun habe ich meine Steuererklärung gemacht und würde ca 360€ zurück bekommen. Aber nun habe ich erfahren, dass das Geld in die Insolvenzmasse fliesst.
Es ist derzeit wirklich eng bei uns. Und mich hat die Nachricht ganz schön geschockt.
Hat jemand von Euch ähnliches erlebt? Irgendwie muss es doch möglich sein, dass meine tatsächlichen Kosten auch wirklich mit anerkannt werden. Es kommen ja noch Versicherung und Steuern und so dazu. Könnte da wirklich einen Rat brauchen.

LG
cuxi
Gespeichert
 

MissTraut

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 9
  • Offline Offline
  • Beiträge: 680
Re: Rückerstattung Finanzamt
« Antwort #1 am: 20. April 2008, 14:55:52 »

Hallo, ich hab mal ein bißchen im Forum gewuselt und kopiere der Einfachtheit halber mal einen Text:

".....die Steuererstattung ist für die Zeit vor und während des Insolvenzverfahrens massezugehörig und wird gänzlich eingezogen.
- Die Steuererstattung unterliegt für die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahren, der sog. Wohlverhaltensphase nicht mehr dem Insolvenzbeschlag und wird nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst und kann somit auch nicht mehr von Treuhänder eingezogen werden. Allenfalls kann das Finanzamt als Insolvenzgläubiger eine Aufrechung betreiben.
Man muss daher, wie so oft, immer unterscheiden, im welchen Verfahrensabschnitt man sich befindet....."

LG
MissTraut
Gespeichert
Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz