Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: cherry am 29. Mai 2007, 12:16:45

Titel: Rückforderung von geld
Beitrag von: cherry am 29. Mai 2007, 12:16:45
Hallo,
 kann ich Geld vom Kauf einer Insolvenzmasse zurückfordern, wenn mir die Ware vom Insolvenzverwalter wieder abgenommen wurde, obwohl ich einen großen Teil des Geldes schon bezahlt habe. Dafür habe ich aber nichts bekommen, da die Ware ja zurück  gefordert  und dann veräußert wurde.
Der Insolvenzverwalter ist für mich nicht zu sprechen, er ließ nur ausrichten, dass ich als Gläubiger seines Klienten auf die Liste gesetzt wurde.
Hat ein Insolvenzverwalter nicht die Aufgabe eine Insolvenz für den Klienten nicht zu veringern und nicht zu vergrößern???
Was habe ich mit den Schulden des Klienten zu tun, nur weil ich die Waren gekauft habe und diese mir dann wieder abgenommen wurden.
Titel: Re: Rückforderung von geld
Beitrag von: paps am 29. Mai 2007, 21:16:12
Hab zwar Urlaub gehabt, verstehe aber nur Bahnhof?

Sind Sie selber in Insolvenz und ein Vertrag wurde rückgängig gemacht?

Oder wurde die Ware als V ermögen angesehen und durch den TH/IV verwertet.

Selbst bei der Rückabwicklung eines Geschäftes, würde das Guthaben zur Masse gehören.


Titel: Re: Rückforderung von geld
Beitrag von: jafern am 29. Mai 2007, 21:22:17
Hab zwar Urlaub gehabt, verstehe aber nur Bahnhof?

WELCOME BACK...  :victory:

Gut erholt, oder leicht durchnässt?  :wink:

Gruß
jafern
Titel: Re: Rückforderung von geld
Beitrag von: paps am 29. Mai 2007, 21:27:08
werder noch.
Die 509 Stufen auf den Kölner Dom haben den Erholungseffekt zunichte gemacht und das Sauwetter der letzten Tage habe ich mit Kölsch runtergespült.  :fuchsteufelswild:
Titel: Re: Rückforderung von geld
Beitrag von: merlinsdream am 30. Mai 2007, 13:42:51
Nun, ich glaube cherry meint folgendes.

Und zwar hat cherry Waren und Dienstleistungen aus einer insolventen Firma gekauft.
Deren IV hat nun die Ware zurück gefordert, da diese wohl zur Inso-Masse gehört.
Nun möchte der TE, da er die Ware schon teilweise bezahlt hatt, wenigstens diesen Invest wieder vom Inso-Verwalter zurück da ihm nicht bekannt war das er Ware kauft die nicht gekauft werden darf.

Anmerkung
Etwas ähnliches habe ich auch schon erlebt. Und zwar habe ich ein insolventes online Unternehmen erworben und mit dem vorhandenen Kundenstamm ein neues Business aufgebaut. Dieses wurde mir dann einige Monate später zum Verhängnis und der Insolvenzverwalter wollte von mir die hieraus erwirtschafteten Umsätze (Gewinne) ausgezahlt haben.

Hat einiges an Arbeit und Mühe gekostet hier eine vernünftige und für Beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Fianlisierend denke, vermute ich  so sollte es gemeint gewesen sein:-)

Titel: Re: Rückforderung von geld
Beitrag von: ThoFa am 30. Mai 2007, 15:32:50
Hallo,

das war auch mein erster Gedanke. Ich glaube aber eher, dass der TE vor Insolvenz Ware bezogen hat.

Nun Aufschluss kann uns nur der TE selber geben.  :search:

MfG

ThoFa
Titel: Re: Rückforderung von geld
Beitrag von: cherry am 31. Mai 2007, 12:07:49
Hallo,
ich habe die Ware vom Insolvenzverwalter für einen festen Betrag gekauft um den Laden weiterzuführen und ein großen Teil bezahlt. Der Restbetrag sollte ich in monatlichen Raten abbezahlen. Dies ging in den ersten Monaten auch gut, dann konnte ich sie nicht mehr bezahlen und wollte das Geschäft weiterverkaufen um den Rest der Schulden abzuzahlen. Dies hatte ich mit dem Mitarbeiter der Kanzlei so abgesprochen. Nach ein paar Tagen stand auf einmal ein Verwerter (geschickt von der Kanzlei) im Laden und hat diesen sofort dichtgemacht und einige Waren schon einmal mitgenommen. Einen Tag später kam er mit Mitarbeitern und eimem LKW wieder und räumte den Rest des Ladens aus. Die Ladeneinrichtung hat er in meinem beisein direkt an den Ladenvermieter verkauft. In dem schreiben , was er mir vorlegte stand etwas von "sicherstellen" aber nicht von verkaufen.  Als ich mich dann an die Kanzlei wendete, sagte man mir daß der Mitarbeiter im Urlaub sei und der Chef nicht zu sprechen ist. Ich versuchte es mehrfach und habe aber jedesmal die gleiche Antwort bekommen.
Nun wollte ich einen Teil des bezahlten Geldes wiederhaben, da ich ja keinen Gegenwert dafür bekommen habe. Man schrieb mir, daß ich nur versuchen kann das Geld als Gläubiger zurück zu forden. Also erst in einigen Jahren, wenn überhaupt.
Meine Frage ist : kann ichein Teil des Geldes über einen Anwalt oder ähnlichem zurück fordern oder soll ich es sein lassen????" Irgendwie ist es ja nicht richtig, da ich ja den Insolventen weder kenne noch etwas mit seinen Schulden zu tun habe.
Titel: Re: Rückforderung von geld
Beitrag von: ThoFa am 31. Mai 2007, 12:27:30
Hallo,

nun wird die Sache etwas klarer.

In welcher Funktion hat der IV gehandelt, als tatsächlich Insolvenzverwalter oder als vorläufiger oder gar als Gutachter ? War die Inso schon eröffnet ? Wer hat den Kaufvertrag unterschrieben, der IV oder der Schuldner ?

MfG

ThoFa
Titel: Re: Rückforderung von geld
Beitrag von: cherry am 31. Mai 2007, 12:37:48
Die Insolvenz lief schon.
Der Vertrag wurde von mir und dem Insolvenzverwalter unterschrieben.
Titel: Re: Rückforderung von geld
Beitrag von: ThoFa am 31. Mai 2007, 12:46:39
Hallo,

Höhe der Gesamtforderng ? Was haben Sie davon schon bezahlt ?

MfG

ThoFa
Titel: Re: Rückforderung von geld
Beitrag von: cherry am 31. Mai 2007, 13:17:41
Die Gesamtkosten beliefen sich über 10900,- € und ich davon  habe ich 6000,- € bezahlt.
Die verkauften Waren (die ich in der Zeit veräußert habe) hatten einen Wert von, wenn es hochkommt, ca. 1500,-€.