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Autor Thema: Rückkaufswert Riesterrente  (Gelesen 6943 mal)

Emma

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Rückkaufswert Riesterrente
« am: 29. August 2010, 10:15:43 »

hallo zusammen,
hab da mal ne wichtige frage. und zwar bin seit 09/09 im insolvensverfahren und in den nächsten wochen wird das gericht das verfahren schliesen und die lezten 5 jahre wp beginnen :juchu:
hab eine riesterrente bei der targobank(targoversicherung) die schon seit 2 jahren auf eis liegt und gleichzeitig bei dieser bank auch schulden. sobald das verfahren geschlossen ist möchte ich die riesterrente kündigen und den rückkaufswert kassieren.
nun meine frage: stimmt das, dass sich die bank den rückkaufswert einbehalten wird, weil ich dort ja auch schulden habe oder kann ich mit der kohle rechnen??
für antworten wäre ich sehr dankbar!
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Fallera

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Re: Rückkaufswert Riesterrente
« Antwort #1 am: 29. August 2010, 11:01:17 »

Meiner Ansicht nach gibt es auch in der WVP kein generelles Aufrechnungsverbot für Gläubiger. In sofern dürfte auch die Bank hier das Guthaben einbehalten und gegen die Schulden aufrechnen.

Siehe hierzu auch BGH Urteil IX ZR 115/04
« Letzte Änderung: 29. August 2010, 11:07:16 von Fallera »
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Insokalle

Re: Rückkaufswert Riesterrente
« Antwort #2 am: 29. August 2010, 12:20:42 »

Bei einer Kündigung ist die Aufrechnung vielleicht möglich.

Ist es ein geförderter Vertrag? Der könnte nach § 97 EStG, § 851 ZPO unpfändbar sein. Dann wäre auch die Aufrechnung nicht möglich, § 394 BGB.
Dies würde ich prüfen (lassen) und vielleicht doch von einer Kündigung absehen.
Zumal die meistens ohnehin unwirtschaftlich ist und meines Wissens u.U. die Förderungen zurückgezahlt werden müssen.
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Fallera

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Re: Rückkaufswert Riesterrente
« Antwort #3 am: 29. August 2010, 14:51:19 »

Es ist doch nur so, dass die Leistungen aus einem geförderten Vertrag nicht pfändbar sind, nicht jedoch Guthaben aufgrund einer Kündigung oder?
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Insokalle

Re: Rückkaufswert Riesterrente
« Antwort #4 am: 29. August 2010, 16:33:39 »

Bei einem § 97 EStG unterliegenden Vertrag ist das geförderte Vermögen einschließlich u.a. der Erträge geschützt (Ansparphase). Darüber hinaus angesammeltes Kapital ist nicht geschützt.

Monatliche Zahlungen, die später an den Rentner geleistet werden (Auszahlungsphase), sind nicht geschützt und können ganz normal wie Arbeitslohn gepfändet werden also unter Beachtung der Pfändungsgrenzen, § 851d ZPO.

Bei einer Kündigung des Vertrages hingegen sehe ich zunächst einmal auch keinen Schutz mehr für den Rückkaufswert. Ich wüßte jetzt nicht, woher der kommen könnte.
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Emma

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Re: Rückkaufswert Riesterrente
« Antwort #5 am: 29. August 2010, 17:37:35 »

ja ist ein geförderter vertrag, klassische riester rente halt. dann werd ich wohl die fünf jahre noch abwarten müssen, naja halb so wild. :coffee:
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paps

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Re: Rückkaufswert Riesterrente
« Antwort #6 am: 29. August 2010, 18:24:41 »

Wenn es ein klassisscher Vertrag ist, dürfte der ja wohl kaum bei der Bank sein.

M.E. kann die Citi, ähm Targobank nicht gegen Leistungen des hauseigenen Versicherungsunternehmens aufrechnen.

Aus der Vergangenheit wissen wir aber, dass gerade diese Bank die Normalität auf den Kopf stellt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Insokalle

Re: Rückkaufswert Riesterrente
« Antwort #7 am: 29. August 2010, 18:51:06 »

Vermutlich wird sich das auch nicht ändern.
Zur Not treten die sich die Ansprüche eben gegenseitig ab.
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doktor mabuse

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Re: Rückkaufswert Riesterrente
« Antwort #8 am: 30. August 2010, 09:28:28 »

Hallo,

hilft vielleicht nicht wirklich weiter, aber ich musste auch in meiner Vorinsolvenzphase einen geförderten Riestervertrag mit Verlust kündigen, um damit Verbindlichkeiten an anderer Stelle zu begleichen. Der eingehende Betrag auf meinem damaligen Bankkonto wurde sofort mit den Verbindlichkeiten bei der Bank verrechnet. Es waren zwar unterschiedliche Banken, sehe aber auch trotzdem wenig Chancen, wie man den Betrag behalten könnte. Im Übrigen gibt es für geförderte Verträge Kündigungsfristen, so schnell kommt man also nicht an sein Geld.

Gruß,
Doktor Mabuse
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Fallera

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Re: Rückkaufswert Riesterrente
« Antwort #9 am: 30. August 2010, 09:54:00 »

Wenn es ein klassisscher Vertrag ist, dürfte der ja wohl kaum bei der Bank sein.
M.E. kann die Citi, ähm Targobank nicht gegen Leistungen des hauseigenen Versicherungsunternehmens aufrechnen.

Die Targo Versicherungsgruppe ist nur eine Partnergesellschaft der Targo Bank. Ehemals CiV Versicherungen gehören sie nun zum Talanx Konzern. Hat letztendlich aber mit den Bankgeschäften der Targobank nichts zu tun. In sofern wird es tatsächlich ein klassischer Vertrag sein.
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Insokalle

Re: Rückkaufswert Riesterrente
« Antwort #10 am: 01. September 2010, 11:49:12 »

ja ist ein geförderter vertrag, klassische riester rente halt. dann werd ich wohl die fünf jahre noch abwarten müssen, naja halb so wild. :coffee:

Das bietet nicht unbedingt Sicherheit, s. andere Beiträge zur Aufrechung.

Oft ist zu lesen: Der Gläubiger kann auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung aufrechnen, wenn die Aufrechnungslage bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden hat.
Die Aufrechnungsfälle sind schwierig und sollten sorgfältigst geprüft werden.
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