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Autor Thema: Rücklastschriften durch TH  (Gelesen 3186 mal)

Schillerlocke

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Rücklastschriften durch TH
« am: 25. April 2008, 17:58:17 »

Hallo @ all  und schön das ich dieses Forum gefunden habe....leider bisschen zuspät sonst wären wir nicht in so manche Falle getappt  :rougi:

Anfang März wurde unser Insolvenzverfahren eröffnet, also für mich und meinen Mann.

Die Kontosperrung und das die Abbuchungen zurückgefordert werden können hat uns eiskalt erwischt. Eigentlich dachte ich man kann die Beträge nur 6 Wochen zurückrufen aber der TH will alles ab Jahresbeginn...wie ist das möglich?

Die Rückbuchungen sollten wir dann dem TH bringen.

Da wir aber  sorge um unseren Telefon-/ u. DSL   Anschluss hatten, hat mein Sohn (wohnt noch bei uns ist aber wirtschaftlich selbstständig)  die zurückgebuchten Beträge bezahlt. 
Frage: ist das in Ordnung oder kann der TH was dagegen haben?

ich danke schon jetzt mal für Antworten  :biggrin:
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MickDee

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Re: Rücklastschriften durch TH
« Antwort #1 am: 25. April 2008, 20:06:32 »

Zitat
Da wir aber  sorge um unseren Telefon-/ u. DSL   Anschluss hatten, hat mein Sohn (wohnt noch bei uns ist aber wirtschaftlich selbstständig)  die zurückgebuchten Beträge bezahlt.
Frage: ist das in Ordnung oder kann der TH was dagegen haben?

Hallo Schillerlocke,

Warum sollte der TH etwas dagegen haben, daß Ihr Sohn die zurückgebuchten Beträge privat von seinem Konto gezahlt hat ?
Da wird es keine Probleme geben.
Betreffs der Rückbuchungen über eine solche lange Zeit kann ich leider keine Hilfe geben, da sind die Profis gefragt.
Dies würde mich selbst interessieren.

Gruß
MickDee
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paps

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Re: Rücklastschriften durch TH
« Antwort #2 am: 25. April 2008, 20:10:28 »

Immer wieder ein heikles Thema.
Die Lastschriften können bis zum letzen genehmigten Rechnungsabschluß zurückgebucht werden.
Das kann bis zu einem halben Jahr sein.

Der Ausgleich durch den Sohn dürfte nicht schädlich sein.

Wieso sollen Sie die RLS an den Th zahlen, hat der denn das Konto bereits freigegeben?
Da der Th den Auftrag gegeben hat, sollte er doch wohl auch die RLS auf das Anderkonto umbuchen können.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Schillerlocke

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Re: Rücklastschriften durch TH
« Antwort #3 am: 25. April 2008, 20:53:20 »

OK dann bin ich ja schon ein bisschen beruhigt, man ist ja zur zeit total unsicher was man darf und was nicht  :cheesy:

@paps   ich hab mich mit den Rücklastschriften wohl etwas blöd/falsch ausgedrückt  :rougi:.  Wir sollen die Mahnungen die jetzt durch die Rücklastschriften kommen zum TH bringen. An das Konto sind wir gar nicht mehr rangekommen. Erst hat unsere "liebe" Bank den Vorgang sehr schleppend und "keiner ist zuständig" bearbeitet, dann wurde uns nach 10 Tagen so ganz nebenbei erklärt das das Konto gekündigt ist und somit auch nicht mehr freigeschaltet wird.  30 Jahre war ich Kunde bei der Bank,  gab nie Probleme, und dann sowas  :fuchsteufelswild:

Jetzt haben wir ein neues Konto bei der Sparkasse, und die Sachbearbeiterin dort ist supernett und hat sich ganz doll gekümmert so das wir schon 1 Tag nach Kontoeröffnung frei darüber verfügen konnten  :biggrin:
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MissTraut

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Re: Rücklastschriften durch TH
« Antwort #4 am: 25. April 2008, 21:38:05 »

Hallo Schillerlocke, Glückwunsch zum neuen Konto und vor allem Glückwunsch zum Start in ein immer ruhiger werdendes Leben, zumindest was die Insolvenz anbetrifft.  :thumbup:
Bis zur WVP werden noch einige Monate vergehen, aber dann ist sicherlich auch der Punkt erreicht, wo man symbolisch ein kleines Feuerwerk veranstalten kann (ich hab für diesen Fall schon mal Wunderkerzen gebunkert). :whistle:
 Klar gibt es gewisse "Spielregeln" einzuhalten, aber das dürfte nicht das Problem sein, zumal diese sechs Jahre ab Eröffnung doch schnell vorbei gehen.
Alles Gute
MissTraut

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Schillerlocke

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Re: Rücklastschriften durch TH
« Antwort #5 am: 15. Mai 2008, 12:32:37 »

noch ne Frage zu den Rückbuchungen

heute habe ich gesehen das der TH noch eine  Telefonrechnung von Januar/Februar zurückgeholt hat  :sad:. Wenn ich diese jetzt mit auf die Gläubigerliste setzen lass sperrt mir dann die Telekom den Telefonanschluss? oder sollte man die besser bezahlen?
Gibs da irgendwelche Erfahrungswerte?

Gruß Schillerlocke
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MissTraut

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Re: Rücklastschriften durch TH
« Antwort #6 am: 15. Mai 2008, 17:49:07 »

Hallo ... ich denke schon, dass die durch die Rücklastschrift entstandene Forderung nun zur Masse angemeldet ist/wird ... wie auch immer ... da würde ich IV fragen bzw. die nun sicher folgende Mahnung direkt an diesen schicken ... ansonsten kann ich zur Telekom nichts sagen, bin schon ewig nicht mehr da ... aber es gibt noch reichlich Anbieter, die auch uns "Insolvente" nicht ohne Telefonanschluß lassen und oftmals sogar bessere Konditionen haben als Dein jetziger Anbieter ...

LG
MissTraut

... hm, ich denke aber auch, daß IV nichts dagegen haben könnte, wenn diese RE aus dem pfändungsfreien Einkommen beglichen wird ...
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