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Autor Thema: Rückwirkende Rentenzahlung Pfändungshöhe?  (Gelesen 1749 mal)

kadojo

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Rückwirkende Rentenzahlung Pfändungshöhe?
« am: 03. März 2009, 20:57:43 »

hallo liebe leute,

nun hab ich doch noch wieder eine frage zu meinem verfahren,(IN eröffnet seit 2004) noch nicht geschlossen.

also, ich bekomme rückwirkend von mai 2008-märz 2009 eine volle erwerbsminderungsrente.

in dieser zeit hatte ich eine teilerwrbsminderungsrente, von der ein betrag x monatlich zum insoverwalter überwiesen wurde.

nun kommt natürlich eine höhere summe zur auszahlung durch die rückwirkung  mai2008 bis märz 2009.

frage? wird der schon monatlich gezahlte pfändungsbetrag in dieser zeit gegen gerechnet mit dem jetzt  höheren pfändungsbetrag?

soll heissen, wird von der gesamtsumme nur noch die differenz zwischen schon gezahlten und jetzt neuen pfändungsbetrag berechnet???

bzw. kann ich vom insoverwalter ev. vom rententräger zuviel gepfändete beträge für diese zeit zurück verlangen????

oder ist dies ein ermessen des insoverwalters?

danke euch im vorraus

 gruß kadojo :dntknw:
« Letzte Änderung: 04. März 2009, 11:08:43 von kadojo »
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