Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kadojo am 05. März 2009, 06:24:02

Titel: RückwirkendeRentenzahlung!!
Beitrag von: kadojo am 05. März 2009, 06:24:02
Hallo, wer kann mir sagen wie dass mit einer rückwirkenden Rentenzahlung abläuft?

Bin in der IN seit 04 noch nicht abgeschlossen, bekomme mehrere Tausend Euro nachgezahlt weil jetzt erst Sozialgericht gesprochen :-)

Wie wird dass jetzt mit der Pfändungstabelle gerechnet bzw. wie wird der vom Drittschuldner zu überweisenden Pfändungsbetrag ermittelt?

Wird für den rückwirkenden Zeitraum, wo ja schon jeden Monat Pfändungsbetrag an IV überwiesen wurde dieser berücksichtigt?

Für eure Hilfe bedankeich mich schon im voraus.

Gruß Kadojo
Titel: Re: RückwirkendeRentenzahlung!!
Beitrag von: polo380 am 05. März 2009, 10:40:03
in der inso seit 2004...

in welchem Stadium in der inso?noch nicht abgeschlossen...
WVP ??
das sollte man schon genauer schreiben
Gruß
Polo
Titel: Re: RückwirkendeRentenzahlung!!
Beitrag von: kadojo am 05. März 2009, 11:02:38
Hallo Polo,


wenn Verfahren noch nicht abgeschlossen, dann kann ich ja noch nicht in der Wp sein oder?

Gruß Kadojo
Titel: Re: RückwirkendeRentenzahlung!!
Beitrag von: polo380 am 05. März 2009, 15:31:36
Hallo Kadojo,

der Zeitraum des Verfahrens erscheint mir mit 5 Jahren sehr gross,eigentlich unglaublich. :gruebel:

Eine Antwort auf die Frage nach der Pfändung müsste sich in der ZPO ,§850 a,b finden.Es wird dort unter anderem die Rentenart unterschieden was einen Einfluss auf eine eventuelle Pfändung haben kann.
Am besten einmal selber lesen.

Viel Erfolg
Titel: Re: RückwirkendeRentenzahlung!!
Beitrag von: kadojo am 05. März 2009, 19:27:42
okay danke dir, ja es ist lange aber wohl bei regelinso keine seltenheit, da es egal ist denn nach 6 jahren ob mit oder ohne WP kommt die restschuldbefreiung.

es handelt sich um eine volle erwerbsminderungsrente

gruß kadojo