Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: MarkyMark am 21. Oktober 2012, 23:29:40

Titel: Rückzahlung Gas-Wie vorgehen?
Beitrag von: MarkyMark am 21. Oktober 2012, 23:29:40
Hallo,

es ist soweit, seit Ende September 2012 bin ich in der Insolvenz,das Verfahren wurde eröffnet. Nun, wenige Tage, nachdem das Verfahren eröffnet wurde, habe ich folgendes Problem:

ich beziehe ein EU-Rente und aufstockende Grundsicherung,die Miete wird inklusive Gas und Wasser komplett vom Amt übernommen.

Im September 2012, noch vor Eröffnung der Insolvenz bin ich umgezogen,dieses wurde beim Antrag angegeben. Ende Juli 2012 habe ich schon vorsorglich für die neue Wohnung einen Gasanbieterwechsel vorgenommen, für diesen Wechsel wurde mir ein Bonus von Summe XXX versprochen, diese sollten eigentlich mit der Endrechnung in einem Jahr verrechnet werden.

Der Gasanbieter hat nun diesen Bonus von XXX auf mein Konto überwiesen. Glück und Unglück in einem. Wie müsste man jetzt vorgehen? Eben auch in Hinsicht dessen ,das ich,falls es Einkommen ist, beim Sozialamt als solches angeben müsste und das SA dieses dann verrechnen würde und der IV dieses dann sich krallen würde!? Oder diesen Betrag an den Gasanbieter zurücküberweisen?

Vielen Dank für die Hilfe.
Titel: Re: Rückzahlung Gas-Wie vorgehen?
Beitrag von: AuswegInsolvenz am 30. Oktober 2012, 22:33:28
Bei der Bonuszahlung handelt es sich um Neuerwerb, weicherer ihrerseits an den Treuhänder abzuführen ist.

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Titel: Re: Rückzahlung Gas-Wie vorgehen?
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 31. Oktober 2012, 14:10:33
Ja, die Bonuszahlung ist wohl weg...anders sieht es da aus, wenn sie im rahmen der Jahresabrechnung ein guthaben erstattet bekommen.....hier sollten sie mit dem Versorgungsunternehmen reden und das Guthaben mit den laufenden Forderungen verrechnen lassen. Eine Auszahlung würde der TH direkt einziehen.....ok, unser TH wurde informiert und hat mir den Tip selbst gegeben. Auch unser Stromanbieter weiss von der Inso. Eine Mitarbeiterin hatte mich sogar angerufen und gefragt, ob sie uns eine gutschrift schriftlich mitteilen sollte oder unbürokratisch mit der Erstattung den neuen Abschlag anpassen solle!!!! Sie sagte: " Herr xxxx, ich kenne den Mist mit der Inso.....es gibt da ne Möglichkeit"
Titel: Re: Rückzahlung Gas-Wie vorgehen?
Beitrag von: Insokalle am 31. Oktober 2012, 15:16:08
Da lehnt sie sich schon sehr weit aus dem Fenster.
Ändert jedenfalls nichts daran, das praktisch oft verrechnet wird und es kräht kein Hahn danach, weil es keiner mitbekommt oder auch nicht immer interessant ist.
Man könnte auch mit dem Verwalter abstimmen, ob der Interesse an der Erstattung oder was auch immer hat.