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Autor Thema: Rückzahlung Mietauto  (Gelesen 1406 mal)

svennii

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Rückzahlung Mietauto
« am: 26. Februar 2008, 13:03:35 »

Hallo miteinander,

ich hätte 2 kurze Fragen. Vielleicht kann mir einer etwas dazu sagen.
Mein Insolvenzverfahren wurde in 1/2006 eröffnet und ist immer noch nicht abgeschlossen. Auf Nachfrage beim Verwalter wurde mir gesagt, dass der Schlussbericht noch nicht erstellt wurde und das Amtsgericht teilte mir mit ,dass es keine Frist für den Verwalter gibt, in dem er diesen Schlussbericht erstellen muss. Ist das so?
Damit hängt gleich die 2. Frage zusammen. Und zwar habe ich mir einen Mietwagen letzte Woche genommen. Da wird ja grundsätzlich eine Kaution vom Bankkonto mit abgebucht. D.h. ich erwarte da nun eine Rückzahlung. Muss ich nun diese Rückzahlung an den Verwalter weiterleiten? Ich führe monatlich ordnungsgemäss den pfändbaren Teil meines Einkommens ab und habe nun aus dem nichtpfändbaren Anteil meines Einkommens ja diesen Mietwagen einschließlich Kaution bezahlt. Ist das richtig, dass solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, sämtliche Erstattungen an den Verwalter gehen?
Das wäre ja eine doppelte Bestrafung. Der Verwalter lässt sich jahrelang Zeit mit dem Schlussbericht und ich bin der Dumme wegen der Rückzahlungen. Das kann doch nicht sein oder?
Gespeichert
Gruß svennii
 
 

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