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Autor Thema: RWE  (Gelesen 2464 mal)

Pauli

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RWE
« am: 26. Juli 2010, 10:21:20 »

Hallo!
Bin neu hier und zum Glück auf diese Seite gestossen.
Ich habe am 21.06.2010 Regelinsolvenz beantragt und 4 wochen später ist dann der Beschluss zur
Verfahrenskostenstundung gekommen. Ich denke, dass die Eröffnung bald folgen wird!
Jetzt folgende Frage: Die RWE ist mit bei meinen Gläubigern, da wir für Schlussrechnungen (Umzug/Anbieterwechsel) insg. 3 Ratenvereinbarungen haben. Bisher haben wir die Raten immer pünktlich bezahlt, da ja sonst die Liefersperre droht. Darf (muss)ich jetzt noch weiter bezahlen, oder wie verfahre ich jetzt???
Wir haben vier Kinder und ich möchte natürlich nicht ohne Strom hier sitzen.
Danke und LG
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Pauli

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Re: RWE
« Antwort #1 am: 26. Juli 2010, 13:08:29 »

Hallo Fallera,
danke für die Antwort!
Ja, die laufenden Abschläge werden pünktlich bezahlt, die Raten im Moment auch noch, obwohl es knapp ist, da die RWE die
letzte Ratenhöhe bestimmt hat und auch nicht mehr mit sich handeln ließ.
Die haben mir am Telefon gesagt, wenn wir die Raten nicht pünktlich zahlen, wird 2-4 Wochen nach Nichtzahlung jemand
vorbei geschickt zum abklemmen.
Ich habe denen natürlich nicht gesagt, dass ich Insolvenz beantragt habe. Ich weiß jetzt nur nicht, was passiert, wenn ich einfach nur noch die Abschläge zahle und die RWE informiere über die Insolvenz???
Im Moment haben die ja leider die Macht, mich zu erpressen!
LG
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Fallera

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Re: RWE
« Antwort #2 am: 26. Juli 2010, 13:13:54 »

Sorry, bin ausversehen auf den falschen Button gekommen und habe meinen Eintrag gelöscht.

Insolvenzforderungen unterliegen dem Vollstreckungsverbot und somit dürfte auch die RWE nicht die Rückständigen Forderung nicht eintreiben bzw. deshalb die Stromlieferung einstellen. Da die laufenden Raten bezahlt sind bin ich der Meinung, dass sie sich hinsichtlich dessen keine Sorgen machen müssen ab Insoeröffnung. Die ausstehenden Raten dürfen da Insolvenzforderungen nicht mehr beglichen werden ab Verfahrenseröffnung.

Da die RWE Insolvenzgläubiger ist, werden die sowieso informiert oder sind es sogar schon.

Gegen eine Sperre kann beim zuständigen Amtsgericht Einspruch wegen unzumutbarer Härte eingelegt werden da in Ihrem Haushalt auch Kinder leben.

Sprechen sie offen mit der RWE denn sie brauchen ja auch noch nach Insoeröffnung Strom!
« Letzte Änderung: 26. Juli 2010, 13:16:09 von Fallera »
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Pauli

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Re: RWE
« Antwort #3 am: 26. Juli 2010, 13:18:56 »

Ja, supi!
Dann noch eine dumme Frage... : Bisher habe ich ja nur den Beschluss erhalten, dass die Verfahrenskosten gestundet wurden.
Muss ich - bevor ich mich traue die RWE anzurufen- noch den Eröffnungsbeschluss abwarten und wenn ja, wie lange dauert so etwas erfahrungsgemäß???
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Fallera

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Re: RWE
« Antwort #4 am: 26. Juli 2010, 13:37:06 »

Wie geschrieben, dass mit der Stromlieferung ist meine Meinung! Ohne Gewähr!

Ich würde den Eröffnungsbeschluss abwarten!
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