Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Abby am 12. August 2009, 19:45:50
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Hallo
hatte das vorher auch schon mal etwas diskutiert.
jetzt hätte ich gerne gewusst wier ich konkrte schriftlich bei gericht vollstreckungsschutz beantragen kann..
Da mir ein gläubiger mit gas im nacken sitzt da es zur keiner inso kommt vorläufig erst mal SBP vom Gericht aus.
was kann ich den schreiben brauche dringend hilfe er kann jeden tag vor der tür stehen. habe 2 kl.kinder
Raten macht er keine mehr..
danke
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Ich versteh nur Bahnhof..... :dntknw:
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Hi rookie,
hier war die Abfahrt:
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Inso-Eroeffnung-gerichtlicher-Schuldenbereinigungsplan-angeordnet-wie-lange--4894.html
Gruß
wiwo