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Autor Thema: Aussergerichtliche Einigung  (Gelesen 1760 mal)

Bine777

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Aussergerichtliche Einigung
« am: 15. Juli 2009, 21:53:46 »

Hallo und Danke, dass es dieses Forum gibt.

Folgender Fall: Mein Freund hat mehrere Vollstreckungsbescheide. Er war lange krank und hat damals Schulden angehäuft. Wir waren da noch nicht zusammen. Jetzt steht er  aber wieder in Lohn und Brot, liegt aber im Schnitt unter der Pfändungsgrenze. Ich habe jetzt alle Gläubiger angeschrieben, und ein Vergleichsangebot gemacht. Befriedigungsrate ist 60%, die Rückzahlung bei den Meisten weniger als die vorgegebenen 72 Monate. Ich habe in dem Anschreiben aufgelistet, welcher Bertrag in wie vielen Raten abgezahlt wird. In der Anlage war eine Auflistung der Gesamtschulden, aller Schuldner, mit Forderungsbetrag, Anteil an Gesamtschuldensumme.

Aus Kostengründen machen wir das alles selbst, wir müssen sehr knapsen und ich bin froh, dass er dennoch ca. 200 Euro im Monat abzahlen möchte. Ich möchte auf alle Fälle eine Privatinsolvenz von ihm vermeiden.

(Als Vorlage hatte ich ein Schreiben eines Rechtsanwalts von einer Schuldnerin, die jetzt ihre Schulden bei mir abbezahlt. Plus Rücksprache mit einer Bekannten, die Rechtsanwältin ist, die ich aber nicht um einen weiteren Gefallen bitten kann. Plus Sie ist nicht auf solche Sachen spezialisiert).

Heute habe ich die ersten Reaktionen bekommen und dazu habe ich ein paar Fragen.

1.) Ein Gläubiger möchte wissen, woher das Geld stammt (aus pfändungsfreiem Gehalt oder von Dritter Seite)
Meiner Auffassung nach geht ihn das gar nichts an, oder liege ich da falsch? Wie sag ich das dem Gläubiger diplomatisch?   :neutral:

2.) Der Gläubiger möchte wissen, welchen Betrag wir monatlich an die Gläubiger verteilen
Darf er das? Ich habe das bei meiner Schuldnerin nicht erfahren. DIe Anlage, die ich erstellt habe, müsste doch reichen.

3.) Er möchte Einkommensnachweise haben. Die hatte ich aus Kostengründen nicht mitgeschickt.
Ich habe jetzt kein Problem, die Nachzureichen, aber...
Kann ich auf der Kopie den Arbeitgeber unkenntlich machen, sowie sein Bankkonto, wohin das Gehalt überwiesen wird? Ich habe einfach Angst, dass die sich direkt an den Arbeitgeber wenden, da er durch Schichtdienst auch mal über der Pfändungsgrenze liegt - aber im Jahresschnitt darunter. Sprich, der Arbeitgeber soll nichts von den Schulden erfahren, da er sich dort sehr gut eingelebt hat und sowas einfach einen schlechten Eindruck macht.

4.) Ein anderer Gläubiger hat geschrieben der Schuldsaldo ist jetzt x Euro hoch zzgl. weiter anlaufende Zinsen. Das ist jetzt sicher eine doofe Frage, aber darf er das? Wenn das alles klappt und wir abbezahlen, kann er doch nicht noch Zinsen berechnen für die Zeit, bis das abbezahlt ist. Das habe ich von meiner Schuldnerin auch nicht bekommen. (Die zahlt übrigens 17 Euro pro Monat bei mir ab).

Tja das waren erst mal meine Fragen und ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!

Tausend Dank!
Bine777
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rookie

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Re: Aussergerichtliche Einigung
« Antwort #1 am: 16. Juli 2009, 13:00:23 »

Nen Schuldenbereinigungsplan alleine durchzuführen ist doch Nonsens........warum gehst Du nicht zum mtsgericht und holst Dir einen Beratungshilfeschein ??

Kannst damit zum Anwalt gehen.
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Bine777

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Re: Aussergerichtliche Einigung
« Antwort #2 am: 16. Juli 2009, 17:17:12 »

Danke.  :wink: Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Der Schuldenbereinigungsplan ist gemacht und alle Gläubiger wurden bereits angeschrieben. Meine Fragen bezogen sich auf die bereits vorliegenden Antworten...
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rookie

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Re: Aussergerichtliche Einigung
« Antwort #3 am: 17. Juli 2009, 16:06:16 »

Ich habe Dich schon richtig verstanden.....einen Vergleich mit Gläubigern privat auszuhandeln scheitert meist schon am nötigen Fachwissen, sonst müsstest Du hier nicht nachfragen...ich kann Dir jetzt schon sagen wie das ausgeht....im Nirvana

Sowas überlässt man einer SB oder nem Anwalt der sich damit auskennt........ :coffee:

Es gibt genig Möglichkeiten aus ohne viel Geld einen Anwalt zu konsultieren.

Schulden ist ein ernstes Thema und da würde ich nicht selber dran rumbasteln.

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Bine777

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Re: Aussergerichtliche Einigung
« Antwort #4 am: 14. August 2009, 11:48:36 »

Stimmt Schulden sind ein sehr ernstes Thema.
Um so mehr freue ich mich, dass ALLE Gläubiger dem Vergleich zugestimmt haben.  :juchu:
Soeben die Daueraufträge eingerichtet und die ersten Raten überwiesen.
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