Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: melota am 11. April 2011, 15:27:55

Titel: Schadensersatz wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
Beitrag von: melota am 11. April 2011, 15:27:55
Hallo,
ich war vor über 10 Jahren GF einer kleinen Firmengruppe, die ohne mein Verschulden in Konkurs ging. Dabei blieben auch SV-Arbeitnehmeranteile unbezahlt, während Nettolöhne z.T. noch weitergezahlt wurden. Ich habe damals aus Unerfahrenheit und in Unkenntnis der Rechtsfolgen die Prioritäten falsch gesetzt. Diese AN-Anteile haben zahlreiche SV-Träger gegen mich privat geltend gemacht und titulieren lassen. Als ich vor mehreren Jahren die Privatinsolvenz beantragte, wurden diese Beträge in erheblicher sechsstelliger Höhe als Schadenersatz aus §823 BGB zur Tabelle angemeldet, wogegen ich widersprach.
Daraufhin wurden mehrere Feststellungsklagen gegen mich geführt, die alle nicht zuletzt wegen der jüngsten Rechtprechung des BGH (IX ZR 247/09) Erfolg hatten. Im Ergebnis hätte ich nun keine Chance mehr, diese Schulden jemals wieder loszuwerden, da die Beträge zu hoch sind, als das sie mit normalem Einkommen tilgungsfähig wären. Auch habe ich als ehemals Selbständiger keine Rentenversicherungsansprüche erworben, so dass ich auf Sozialrente angewiesen wäre (private Altersversorung könnte immer wieder gepfändet werden).  :heulen:

Ich habe nun kürzlich gehört, dass es einen relativ neuen EU-Mitgliedsstaat geben soll, der im Privatinsolvenzverfahren auch Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung restschuldbefreit.
Weiß jemand, ob das zutrifft und wenn ja, um welchen Staat es sich handelt?

Denkbar wäre auch, dass ein EU-Staat im Privatinsolvenzverfahren nur Forderungen aus vosätzlicher unerlaubter Handlung von der Restschuldbefreiung ausnimmt, die auch in diesem Staat tatsächlich strafbar sind.
Da es sich bei dem §266a StGB um eine Vorschrift handelt, mit der Deutschland im internationalen Vergleich relativ allein auf weiter Flur steht, könnte im Ausland mangels Strafbarkeit auch keine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung vorliegen und somit die Restschuldbefreiung erteilt werden.

Wer hat in diesem Zusammenhang nähere Kenntnisse über die Insolvenzordnungen anderer EU-Staaten oder weiß ,wo ich mich informieren kann?

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und einen Ausweg aus der Misere gefunden?

Vielen Dank im Voraus.