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Autor Thema: Schadensersatzansprüche nach Restschuldbefreiung?  (Gelesen 4597 mal)

bubblesylvi

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Schadensersatzansprüche nach Restschuldbefreiung?
« am: 20. August 2015, 17:04:48 »

Hallo,

ich habe vor 2 Wochen den Beschluss über die Erteilung meiner Restschuldbefreiung erhalten  :juchu:

Seit ca. 6 Monaten habe ich aber Auseinandersetzungen mit dem Bafög-Amt. Sie fordern das Studenten-Bafög ein, welches aber schon 2009 bei Insolvenzeröffnung mit angegeben war.

Auf meine ersten Schreiben wurde lange nicht reagiert, dann schickte ich vor 4 Wochen den Eröffnungsbeschluss über meine Insolvenz von 2009 und die dazugehörige Gläubigerliste wo ja auch die Bafög-Rückzahlung angegeben war.

Heute erhielt ich nun eine Antwort, dass sie Schadensersatzansprüche gegen mich geltend machen wollen wegen Nichtberücksichtigung  :shock: Ich habe gedacht ich spinne.

Ich habe das Gefühl, die wollen das nicht anerkennen, dass die Restschuldbefreiung erteilt wurde und somit die Forderung nicht mehr eintreibbar ist. Mehr als Nachweise (Gläubigerliste usw.) kann ich doch nicht schicken, oder?

Telefonisch ist es ein absoluter Horror. Nur patzige Antworten. Angeblich wurden sie nie über mein IV informiert. Gehen die jetzt auf Dummfang?  :gruebel:
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Der_Alte

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Re: Schadensersatzansprüche nach Restschuldbefreiung?
« Antwort #1 am: 20. August 2015, 19:11:52 »

Ist dreist, aber nutzlos. Ob die Forderung angegeben war oder nicht, ob der Eröffnungsbeschluss bekannt war oder sich der Treuhänder gemeldet hat oder nicht, es ist völlig egal. Wenn die Forderungen vor der Eröfung entstanden waren, dann sind sie auch von der RSB umfasst, da kann der Gläubiger noch so sehr Zeter und Mordio schreien.
Die Schulden sind durch die RSB nicht weg, sondern sie können nur nicht mehr (per Zwangsvollstreckung) eingetrieben werden. Das Bafög-Amt kann weiterhin die Forderung aufrecht erhalten und auch böse Briefe schreiben. Vollstreckungen kann man aber unter Vorlage der RSB abwehren.

Vielleicht hilft ein Gespräch mit der nächsthöheren Ebene, um die Sache klarzustellen.
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Feuerwald

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Re: Schadensersatzansprüche nach Restschuldbefreiung?
« Antwort #2 am: 21. August 2015, 12:22:15 »

Ganz allgemein dazu noch folgendes: Ein im Gläubigerverzeichnis vergessener Gläubiger, der auch vom Insolvenzverfahren nichts mitbekommt und folglich seine Forderung nicht zur Tabelle anmelden  konnte,  kann mitunter einen Schadenersatzanspruch in Höhe der entgangenen Regulierungsquote haben.

Wenn aber, wie hier, der Gläubiger angegeben wurde, liegt das Verschulden nicht beim Schuldner.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

KarlPaul

Re: Schadensersatzansprüche nach Restschuldbefreiung?
« Antwort #3 am: 21. August 2015, 13:50:34 »

@ Feuerwald

"Ganz allgemein dazu noch folgendes: Ein im Gläubigerverzeichnis vergessener Gläubiger, der auch vom Insolvenzverfahren nichts mitbekommt und folglich seine Forderung nicht zur Tabelle anmelden  konnte,  kann mitunter einen Schadenersatzanspruch in Höhe der entgangenen Regulierungsquote haben."

Kennst Du einen richtigen Fall dazu? Wie kann "mitunter" hier näher erläutert werden?
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Feuerwald

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Re: Schadensersatzansprüche nach Restschuldbefreiung?
« Antwort #4 am: 21. August 2015, 14:34:10 »

dazu gibt es a) Rechtsprechung und b) in unserer Praxis auch einige Fälle (bspw. Eine KV, die im Verfahren nicht zur Tabelle angemeldet hat und zeitnah nach dem Schlusstermin Schadenersatzansprüche versucht hat durchzusetzen.
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KarlPaul

Re: Schadensersatzansprüche nach Restschuldbefreiung?
« Antwort #5 am: 21. August 2015, 15:50:20 »

@ Feuerwald

Ist dies der KV gelungen?
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bubblesylvi

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Re: Schadensersatzansprüche nach Restschuldbefreiung?
« Antwort #6 am: 24. August 2015, 15:11:05 »

Das würde mich aber auch mal interessieren. Widerspricht sich das nicht mit dem Gesetz, dass alle Schulden, die bei Eröffnung bestanden, von der Restschuldbefreiung betroffen sind?

Noch eine Anmerkung: ich hatte eine Null-Insolvenz. Bestand da überhaupt eine Quote?
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Insokalle

Re: Schadensersatzansprüche nach Restschuldbefreiung?
« Antwort #7 am: 25. August 2015, 17:29:04 »

Zitat
Widerspricht sich das nicht mit dem Gesetz, dass alle Schulden, die bei Eröffnung bestanden, von der Restschuldbefreiung betroffen sind?

Nein


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