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Autor Thema: Scheidung und Kosten  (Gelesen 4085 mal)

Hannes

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Scheidung und Kosten
« am: 18. Mai 2011, 11:02:59 »


Guten Tag an die Mitstreiter Hier !

Bei mir geht es um meine Scheidung die jetzt kurz bevor steht.
ich bin noch im Verfahren das seit Nov.10 .
Ich habe einen gerichtsbeschluss wo festgelegt wurde das ich monatlich ab Scheidung 60 Euro bezahlen soll.
Das kann ich aber nicht,da ich nur 900 Euro Nettoeinkommen habe.
Nun weiß ich nicht weiter soll ich das bei meiner Th. nachmelden als Schulden ?
-meine damit in die Inso. melden oder ?

Für eine oder mehere Antworten wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Gruß Hannes
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Fallera

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Re: Scheidung und Kosten
« Antwort #1 am: 18. Mai 2011, 12:32:16 »

Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei um Unterhaltsschulden. Das wären Neuschulden und haben nichts mit dem laufenden Verfahren zu tun bzw. können auch nicht nachgemeldet und müssen somit auch bezahlt werden.
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Hannes

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Re: Scheidung und Kosten
« Antwort #2 am: 18. Mai 2011, 13:27:45 »

Danke dir Fallera !

Aber leider hilft mir die Antwort nicht weiter.
Weiß auch nicht was Oder wie du auf das Wort Unterhaltsschulden kommst ! ?

Das ist die Rate wo ich wenn die Scheidung hinter mir habe die Gerichtskosten und den Anwalt bezahlen muß .
Angenommen es kostet mir 1200 Euro müßte ich dann 20 Monate lang jeweils 60 Euro zahlen. Ich weiß auch nicht ob diese summe geteilt wird auf beide ?
Und da ich das bei 900 Euro schlect kann wo meine Miete schon 400 Euro kostet wollte ich hier mal um Rat fragen , da ich auchRestschuldbefreiung mit beantragt habe.

Lieben Dank Hannes
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Fallera

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Re: Scheidung und Kosten
« Antwort #3 am: 18. Mai 2011, 13:30:13 »

Ah ok! Also Prozesskosten! Sie sollten Ihre Fragen auch mal genauer formulieren!
Haben Sie Prozesskostenhilfe beantragt?

Wie auch immer! Auch diese Prozesskosten sind Neuschulden und müssen bezahlt werden! Wenn der Gerichtsbeschluss nach Insolvenzeröffnung kam!
Neuschulden können nicht nachgemeldet werden und unterliegen auch nicht einer evtl. RSB.
« Letzte Änderung: 18. Mai 2011, 13:35:39 von Fallera »
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Hannes

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Re: Scheidung und Kosten
« Antwort #4 am: 18. Mai 2011, 14:01:40 »

Sorry Fallera !

Also Prozesskostenhilfe habe ich auch für sachen nach der Scheidung was diese betrifft.
Der Gerichtsbeschluss war vor der Insoeröffnung und zwar genau am 19.10.2010 .
Der Insobeginn ist der 09.11.2010 .

Gruß Hannes
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Fallera

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Re: Scheidung und Kosten
« Antwort #5 am: 18. Mai 2011, 14:10:36 »

Ich habe einen gerichtsbeschluss wo festgelegt wurde das ich monatlich ab Scheidung 60 Euro bezahlen soll.

-sprich sie sind noch nicht geschieden und haben auch noch keine "Rechnung" vom Gericht bzgl. der Kosten oder?
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Hannes

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Re: Scheidung und Kosten
« Antwort #6 am: 18. Mai 2011, 14:24:29 »

Nein bin ich noch nicht aber Ich hoffe das jetzt die tage der Termin kommt und habe auch keine Rechnung
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Fallera

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Re: Scheidung und Kosten
« Antwort #7 am: 18. Mai 2011, 14:26:05 »

Somit sind wir wieder bei Neuforderungen meiner Ansicht nach und die müssen bezahlt werden.
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Hannes

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Re: Scheidung und Kosten
« Antwort #8 am: 18. Mai 2011, 14:36:53 »

Na schön ! Und von was ?
Ich habe nur 900 Eur Netto Rente bin 100 % schwerbehindert und von meinem Nochar..... hier mit reingezogen in die ganze schei**e . Da werde ich wohl nie Schuldenfrei und hätte mir das ganze ersparen können mit der Inso und Allem .
Da wäre ich mit dem Gerichtsvollzieher wohl besser gekommen. Weil zu holen gibt es bei mir nix.
Danke dir aber Fallera .

Gruß Hannes
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apfelkompott

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Re: Scheidung und Kosten
« Antwort #9 am: 18. Mai 2011, 15:02:59 »

Hallo,

wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragt haben dann müssen sie doch eigentlich garnichts bezahlen oder stehe ich auf dem Schlauch?

Die Scheidungskosten werden getrennt bezahlt
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Fallera

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Re: Scheidung und Kosten
« Antwort #10 am: 18. Mai 2011, 15:05:06 »

Hallo,

wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragt haben dann müssen sie doch eigentlich garnichts bezahlen oder stehe ich auf dem Schlauch?

Die Scheidungskosten werden getrennt bezahlt

Das kommt darauf an ob volle oder nur anteilige PKH bewilligt wurde!
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Hannes

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Re: Scheidung und Kosten
« Antwort #11 am: 18. Mai 2011, 15:19:58 »

Wo soll man denn das sehen auf dem Blatt ob mir volle oder Anteilige Prozesskostenhilfe bewilligt wurde ??????
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Fallera

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Re: Scheidung und Kosten
« Antwort #12 am: 18. Mai 2011, 15:24:30 »

Na wenn beschlossen wurde, dass Sie 60 EUR Rate zahlen müssen, dann wurde keine volle PKH bewilligt sondern nur Anteilig!

Was steht denn in dem ominösen Beschluss überhaupt drinnen? Bitte den genauen Wortlaut!
« Letzte Änderung: 18. Mai 2011, 15:29:00 von Fallera »
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Hannes

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Re: Scheidung und Kosten
« Antwort #13 am: 18. Mai 2011, 16:15:35 »

In dem Beschlußsteht :

Dem Antragsteller wird für das Verfahren auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft für den ersten Rechtszug Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ....beigeordnet.
Im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers wird die Zahlung monatlicher Raten von 60 Euro gemäß der nur für den Antragsteller beigefügten Anlage festgessetzt.
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Fallera

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Re: Scheidung und Kosten
« Antwort #14 am: 18. Mai 2011, 18:22:50 »

Also, somit bekommen sie anteilig PKH! Die 60,00 EUR monatlich entsprechen praktisch ihrem Eigenanteil!
Sie können dagegen Beschwerde einlegen und müssen somit wieder Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen.
Wenn der Einspruch abgelehnt wird und Sie trotzdem die 60 EUR nicht zahlen, so kann das Gericht die Gesamte PKH aufheben und es kommen weitaus höhere Kosten auf Sie zu.

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Hannes

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Re: Scheidung und Kosten
« Antwort #15 am: 18. Mai 2011, 20:27:07 »

Ich danke dir Fallera !

Aber viel geholfen hat es mir nicht und ich frage mich wie ich das abzahlen soll ?
Denn zum Leben brauche ich wohl auch noch was !
Aber das interessiert wohl keinen von denen.Aber ich kann nur allen die hier in dies Forum schauen kontrolliert euren Partner so wie ihr andere auch kontrollieren würdet.Wir waren 18 Jahre zusammen und da habe ich nicht mal seine Kreditbetrügereien mit unterschrieben da reicht schon die Unterschrift mit auf dem Mietvertrag aber wenn er als Finanzminister keine Miete bezahlt Monate und das alles verschleiert und auf meinen Namen über das Internet Geschäfte macht da ist man dann schnell mit 25 Tausend dabei wobei er das 7 fache hat und ich mir nicht erklären kann wo und wie er das gemacht hat.
Und dann noch heimlich seine Inso anmeldet 8 Monate eher wie ich und ich habe es nur erfahren weil er ausziehen wollte und ich diese Wohnung nicht halten konnte.
Und jetzt bei der Scheidung werde ich auch noch gestraft.
Aber da muß ich wohl durch.

Schönen Abend an alle hier Hannes
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Hannes

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Re: Scheidung und Kosten
« Antwort #16 am: 06. Juli 2011, 13:38:42 »

Ein sommerliches Hallo an Alle hier !
Muß wieder mal wegen einem Rat hier melden.

Kurz zu mir bin seit 9.Nov. 2010 in dem Iso-verfahren
Lebe in Scheidung und habe nun endlich den Termin 25.07.11.
Mein Einkommen Eu-Rentner 100 Prozent schwerbehindert liegt bei 900 Euro Netto rund.
Vom Familiengericht habe ich einen Beschluss das ich 60 Euro monatlich ab Scheidungstermin Gerichtskosten zahlen soll .
Nur ich weiß nicht wovon denn 400 euro Miete 30 Strom 25 Telefon Fernseher Internet und Versicherungen .
Nun meine Frage - was kann ich tun in dieser Sache ?

Mit freunlichen Grüßen Hannes
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Insoman

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Re: Scheidung und Kosten
« Antwort #17 am: 06. Juli 2011, 14:48:07 »

...schwierige Sache..
vielleicht können Sie die Höhe der monatlichen Raten nochmals überprüfen lassen.
Evtl.lagen dem Gericht nicht alle Unterlagen vor (Mehrbedarf Schwerbehinderung? u.a.),als die 60,00 festgesetzt wurden.
Besser allerdings nicht über eine Beschwerde, sondern Antrag auf Ratenerleichterung..
Kann trotzdem darauf hinauslaufen, dass man  nur den Regelsatz HZL (Hilfe zum Lebensunterhalt) als Bemessungsgrundlage annimmt.
Trotzdem, versuchen!
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Hannes

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Re: Scheidung und Kosten
« Antwort #18 am: 06. Juli 2011, 15:06:03 »

Hallo Insoman !

Erst einmal Danke für die Nachricht .
Aber du bringst ja gleich wieder neue Worte ins Spiel und der alte Mann :cry:.
Was ist Mehrbedarf für Schwerbehinderte und wo bekommt man den ?
Ich habe 100 Prozent mit Begleitperson ein H und ein G als Stempel.
Und das andere Übel ist der Anwalt den ich habe !
Ich kann ihn aber nicht mehr das Mandat entziehen weil ich den Beratungshilfeschein vom Amtsgericht habe und der kümmert sich um nichts.
Aber da werde ich mich noch anderweitig gegen den vorgehen denn der lässt seine Gier zu weit raushängen.
Und mit dem Antrag Insoman , soll ich den am Tag der Scheidung stellen?

Gruß und Danke Hannes
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Insoman

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Re: Scheidung und Kosten
« Antwort #19 am: 08. Juli 2011, 20:31:14 »

zum Mehrbedarf gibt es
§ 30 SGB XII
Mehrbedarf,
den du überprüfen lassen solltest..
am besten wendest du dich an die AWO oder die Caritas, die bieten in der Regel SGB XII-Sprechstunden an.
Hier könnte errechnet werden, ob du einen Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe hast.

Mit den gleichen Argumenten solltest du den Antrag auf Ratenerleichterung stellen:
Schreibe ruhig, dass die Höhe von 60,00 eine unbillige Härte für dich darstellen würde.
Gerade dein Hund etwa "verschlingt" ja auch Teile deiner Rente..
Sollte mich wundern, wenn von der Ratenhöhe nicht abgewichen würde, wenn alle Umstände deiner Lebenssituation bekannt sind.

Bonne chance!
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