Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ndfk78 am 22. Februar 2010, 23:18:52
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Hallo,
ist es richtig wenn man während der Wohlverhaltungsphase ist und mann Lotto gewinnt oder von irgend einem eine Schenkung bekommt das man alles behalten darf und nicht mal die hälfte Pfändbar sei.
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Über was für Fragen man sich doch den Kopf macht....
Als wenn morgen ein Lottogewinn plötzlich geflogen kommt oder tatsächlich eine Schenkung in Aussicht liegt.
In der WVP können Sie aber beides behalten.
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:wink:Ups,dachte man muss die hälte abgeben
Glg wind 2oo9
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...........beim Erben ist die Hälfte fällig........ :coffee: