Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ndfk78 am 22. Februar 2010, 23:18:52

Titel: Schenkung oder Lottogewinne
Beitrag von: ndfk78 am 22. Februar 2010, 23:18:52
Hallo,
ist es richtig wenn man während der Wohlverhaltungsphase ist und mann Lotto gewinnt oder von irgend einem eine Schenkung bekommt das man alles behalten darf und nicht mal die hälfte Pfändbar sei.
Titel: Re: Schenkung oder Lottogewinne
Beitrag von: lucca_m am 23. Februar 2010, 14:15:32
Über was für Fragen man sich doch den Kopf macht....

Als wenn morgen ein Lottogewinn plötzlich geflogen kommt oder tatsächlich eine Schenkung in Aussicht liegt.

In der WVP können Sie aber beides behalten.
Titel: Re: Schenkung oder Lottogewinne
Beitrag von: wind2oo9 am 23. Februar 2010, 19:21:36
 :wink:Ups,dachte man muss die hälte abgeben
Glg wind 2oo9
Titel: Re: Schenkung oder Lottogewinne
Beitrag von: rookie am 25. Februar 2010, 21:46:43
...........beim Erben ist die Hälfte fällig........ :coffee: