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Autor Thema: Schenkung vor Privatinsolvenz  (Gelesen 2942 mal)

TinaTho

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Schenkung vor Privatinsolvenz
« am: 11. Oktober 2012, 15:01:55 »


Hallo!

meine Oma möchte meiner Tante, meinem Cousin und mir eine Wohnung in ihrem Zweifamilienhaus per Schenkung übertragen. Mein Onkel ist zwar nicht in der Schenkung involviert, hat aber ein lebenslanges Wohnrecht in dieser Wohnung. Außerdem ist die Schenkung darauf ausgelegt, dass über das Haus solange sie lebt nicht verfügt (verkauft etc.) werden kann. Das Haus ist in Österreich und wird nach dort gültigen Recht "verschenkt". Während ich meinen Lebensmittelpunkt in Deutschland habe und ein Insolvenzverfahren hier stattfinden würde.

Da ich bei verschiedenen Stellen Schulden habe, werde ich mir nächstes Jahr genauer überlegen müssen wie damit umzugehen. Eine Privatinsolvenz scheint leider wahrscheinlich und vernünfitg zu sein.

Kann man in dieser Schenkung Vorkehrungen treffen, so dass eine Verkauf aufgrund meiner Schulden nicht erzwungen werden kann? Das Haus soll nicht verkauft werden und die anderen beiden Beteiligten hätten auch nicht die Möglichkeit mich auszuzahlen. Kann beispielsweise im Zuge der Schenkung der Tante ein hervorgehobenes Entscheidungsrecht (wie das was meine Oma derzeit hat) eingeräumt werden?

Viele Grüße und Danke!

Tina

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tomwr

Re: Schenkung vor Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 11. Oktober 2012, 18:56:36 »

Das ist ziemlich kompliziert aber dadurch auch uninteressant. Der IV hat die Aufgabe den Anteil ggf. zu verslbern. Das kann er aber nicht alleine entscheiden, wenn Dir nur ein Teil gehört. Außerdem ist das Wohnrecht für eine Veräußerung hinderlich.

Ich glaube daher nicht, dass es zu einer Verwertung des Anteils käme.
Bin hier aber nicht der Immobilienexperte. Da gibt's Andere.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob für sowas eine Nachtragsverteilung angeordnet werden kann die auch nach der RSB noch rechtliche Wirkungen entfaltet. Irgendwann wird das Ding vermutlich mal verkauft wenn Tante, Cousin und Du nicht gemeinsam unter einem Dach leben wollt.  :wink:
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TinaTho

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Re: Schenkung vor Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 12. Oktober 2012, 00:31:52 »


Hallo Tomwr,

danke für deine Antwort! was heißt das, er kann das nicht alleine entscheiden? er kann nicht einfach erzwingen, dass das Haus verkauft wird bzw. mein Anteil ausbezahlt wird? und was würde genau bei einer nachtragsverteilung passieren? (rsb?) Ich hatte teilweise was über Nießnutzrecht gelesen. Würde eine derartige zusätzliche Vereinbarung beispielsweise ein Nießnutzrecht für meine Tante hilfreich sein?

Viele Grüße!
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Insokalle

Re: Schenkung vor Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 12. Oktober 2012, 11:17:19 »

Die Fragestellung ist extrem schwierig mit mehreren Rechtsgebieten und dazu noch Auslandsbezug. Ich halte sie für ein Forum untauglich. In diesen Bereichen ist vieles nicht geklärt. Selbst viele Rechtsexperten dürften damit überfordert sein. Es sollte hier unbedingt ein Berater hinzugezogen werden, um zu prüfen, ob und ggf. welches Konstrukt insolvenzsicher ist.

Ich hätte noch ein paar Denkanstöße:
Bilden die Beschenkten eine BGB-Gesellschaft? Falls ja, der Gesellschaftsanteil gehört dann zum Vermögen des Schuldners also zur Masse. Die GbR würde welchen Rechts unterliegen? Nach deutschem Recht wird sie normalerweise aufgelöst, wenn ein Gesellschafter pleite ist. Ich könnte mir vorstellen, in Österreich ist das ähnlich. Dann wäre der Gesellschafter abzufinden. Die Abfindung landet in der Masse.

So oder so, ein Verkauf wird durch das Verkaufsverbot unmöglich. Nach dem Tod wäre ein Verkauf möglich. In D könnte ein Verwalter sich Gedanken über eine Teilungsversteigerung machen. Ob es das in A auch gibt, weiß ich nicht, könnte mir aber auch das vorstellen.

Nießnutzrecht kenne ich nicht, meinen Sie Nießbrauch? Ich bezweifle, dass es einen Einfluss hat. Höchstens auf den Wert der Wohnung. Mit dem Nießbrauchrecht könnte sich die Tante evtl. Mieteinnahmen sichern, wenn der Onkel Miete zahlt, was ich bei einem Wohnrecht bezweifle. Oder der Onkel stirbt, dann dürfte die Tante vielleicht die Wohnung vermieten und die Mieten einziehen. Ob man so etwas auch noch einbindet oder vor der Schenkung ins Grundbuch eintragen lässt, muss man meiner Meinung nach in anderem Zusammenhang als mit der Insolvenz eines Beschenkten überlegen.

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TinaTho

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Re: Schenkung vor Privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 12. Oktober 2012, 16:52:29 »


Hallo Insokalle,

es ist wirklich sehr kompliziert, das stimmt. Allerdings habe ich leider kein Geld für eine Beratung beim Rechtsanwalt. Soweit ich weiß ist Schuldnerberatung auch schwierig wegen Verschleppung von Insolvenz (oder so ähnlich).

Das hört sich bei dir ja etwas anders an als bei Tomwr?! denkst du, dass die auflösung der gbr dann trotz Verkaufsverbot erzwingen würde, dass die anderen beiden mich abfinden? Könnten diese sich dann weigern abzufinden, so dass eine Teilungsversteigerung nötig würde? Eine Teilungsversteigerung wäre sehr unattraktiv: Erwerb eines Anteils für eine geteilte Vier-Zi-Whg mit zwei fremden Menschen für die noch ein lebenslanges Wohnrecht einer vierten Person besteht.

Meinst du eine Nachtragsverteilung wäre wahrscheinlich? Und würde dies dann die gesamte restliche Schuld betreffen, bis nichts mehr da ist?

Viele Grüße und Danke!
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Insokalle

Re: Schenkung vor Privatinsolvenz
« Antwort #5 am: 12. Oktober 2012, 17:51:37 »

Die Sache mit der GbR war nur ein Denkanstoß, eine Überlegung, die nicht zutreffen muss. Aber u.a. deswegen muss ein Berater her.
Den Begriff Teilungsversteigerung verstehen Sie anscheinend falsch. Es wird die ganze Immobilie versteigert und der Erlös wird geteilt.
Es macht aus meiner Sicht wenig Sinn, in solch einem komplexen Fall über Eventualitäten zu philosophieren.
Das betrifft auch eventuelle Nachtragsverteilungen. Die hat nichts mit Schulden zu tun, ich verstehe Ihren Beitrag nicht. Ich neige dazu, sie zunächst auszuschließen, zumal mir andere Probleme wichtiger zu sein scheinen.
Sie sollten sich mit einigen Begrifflichkeiten vertraut machen.

Sie sollen den Berater nicht allein bezahlen. Wenn der Tante an einem halbwegs sicheren Konstrukt gelegen ist, dann beteiligt sie sich daran. Oder besser noch, sie beauftragt den Berater. Sie will schließlich was verschenken und das ganze ist schließlich auch in ihrem Interesse.
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