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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: schlimme Vorwürfe und Strafe wg angeblicher Urheberrechtsverletzung, und jetzt?  (Gelesen 2917 mal)

Biene72

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 :heulen:Hallo :heulen:

Bin total am verzweifeln...alles scheint sich gegen mich verschworen zu haben....mit Beginn der Insolvenz, auf den Tag genau, kam von einem Anwalt(sehr berüchtigter Mann der schon mehr als bekannt ist und das anscheinend als "Hobby" macht)ein Schreiben das ich Filesharing betrieben hätte, die Firmen sind genannt die er vertritt, Kopien von den angeblich runtergeladenen Daten liegen bei und da er 10.000€ pro Titel verlangen könnte und es sich um 218 Daten handele, wären seinen Mandanten bereit mir einmalig 3500.-€ zahlen zu lassen und ich müsste eine Unterlassungserklärung unterschreiben in der ich mich verpflichte 5000.-€ Strafe zu bezahlen falls so etwas noch einmal vorkommen würde....ich hatte gestern fast einen Nervenzusammenbruch...erst das Konto gesperrt....dann der Brief von diesem Anwalt...meine Rechercen im Net haben zwar ergeben das der das allgemein so macht und es sind X-tausende im Net zu finden die betroffen sind...Fakt ist aber das ich das Geld nicht zahlen kann, ich gar nicht weis was mein Sohn(er ist noch nicht mal 11) mit seinen Freunden da am PC getrieben hat da vor 3 Tagen die Festplatte ne Überspannung bekommen hat und ich jetzt nicht mal mehr nachvollziehen kann ob das alles stimmt was die mir so sagen...der Scrennshot gibt zwar mein IP Adresse an aber die Dateien die drauf aufgelistet sind stehen alle nur unter "Suche" und nicht unter "Download" es weist nix darauf hin das was runter geladen wurde und mein Sohn kann oder will mir auch nichts näheres dazu sagen...er sagt nur das er es auch nicht genau weis...

Welche Auswirkungen hat das denn jetzt auf mein Insolvenzverfahren? ist eine Restschuldbefreiung damit gefährdet wenn ich diesen Geldbetrag nicht bezahlen kann?

Was soll ich jetzt nur tun??? warum kann man mich nicht endlich in Ruhe lassen....will nur eine anständige Mutter meiner 4 Kinder sein und ein friedliches Leben führen aber das ist anscheinend nicht möglich und es wundert mich nichts mehr das so viele dieses Deutschland verlassen :cry:

ICH BIN VERZWEIFELT!!! wer weis Rat....einen Anwalt kann ich mir auch nicht leisten....musste grad erst den für die Insolvenz berappen :heulen:
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ThoFa

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Hallo,

die RSB ist damit jedenfall nicht gefährdet. Und pfänden kann er bei Ihnen auch nichts, da der pfändbare Teil abgetreten ist an den Insolvenzverwalter.

MfG

ThoFa
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Feuerwald

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sich im Internet schlau machen,
ggf. nachlesen, wie andere Opfer vorgehen.

Wann soll denn dieses üble Verbrechen begangen worden sein ?
Vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ?

Anwalt aufsuchen !

MfG
Feuerwald
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Biene72

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bekommen hab ich das Schreiben zeitgleich an dem Tag, an dem auch das Insolvenzverfahren eröffnet wurde...berufen tut er sich aber auf einen Zeitpunkt im Dezember letzten Jahres wo dies angeblich heruntergeladen worden ist....viele der anderen Opfer haben den Betrag bezahlt, einige haben durch einen Anwalt den Betrag runtersetzen lassen aber ich könnt ja nicht mal das zahlen...bin aber schon froh wenn es die RSB nicht gefährdet...hab ich das richtig verstanden das, wenn ihm das Geld wirklich zustehen würde er sich dann nur mit den anderen Gläubigern in meiner Gläubigerliste einreihen muss? müsste ich ihn dann jetzt nachträglich darauf hinweisen so wie es der Anwalt im AEV gemacht hat?
weitere Anwaltskosten kann ich mir jetzt echt nicht mehr leisten.... :heulen:
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Feuerwald

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wenn Kinder vor dem PC sitzen und "spielen"  ...

heißt das nicht automatisch, dass Eltern oder gar die Kinder auch dafür  teuer zahlen müssen. Die ganze Sache ist sehr juristisch und kann auch nur auf diesem Wege gelöst werden.

Schuldenerberatung kennt  auch seine Grenzen.

Sollte ein Anspruch geltend gemacht werden, der bereits  v o r   Eröffnung eines  Insolvenzverfahrens  entstanden ist, wäre dies eine Insolvenzforderung, der Insolvenzgläubiger müsste seine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.

Da man nicht sagen kann, wie dieses Subjekt von Jurist in Namen seines angeblichen soooo sehr verletzten Mandanten reagiert wird, um seine widerliche Forderung gegen Kinder oder deren Eltern durchzusetzen, kann ich diesmal nur Empfehlen, sich einen Anwalt zu nehmen oder sich bei anderen Geschädigten erkundigen, welcher Anwalt geholfen hat.


Gruss
Feuerwald
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Biene72

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Diese Firma, bzw. der Anwalt, wirft mir ja aber eine Straftat vor. Und Verbindlichkeiten aus einer Straftat werden doch nicht bei der RSB berücksichtigt oder? oder muss ich dazu erst rechtskräftig verurteilt sein damit er mir die RSB versauen kann?
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Feuerwald

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Eine Straftat muss man begehen !
Haben  S i e  das ? Mit Vorsatz ?

Wie schon geschrieben, das geht mir persönlich juristisch viel zu weit. Da kommt einer, dem es vergönnt ist, sich "Anwalt" und "Organ des Rechts" zu nennen auf Sie  zu, unterstellt  böse Dinge, fuchtelt mit IP-Nummer und Screan-Schüssen als "Beweis", für was ?, und schon fließen die Taler gleich tausender weise. Was für ein Beruf muss das sein, ein redlicher sicher nicht.

Lassen Sie sich in dieser Frage bitte anwaltlich beraten. Man kann in Diskussions- und Meinungs-Foren nicht auf alles eine Antwort finden oder erwarten.

(Insolvenz-)Forderungen aus vorsätzlich (!) begangener unerlaubter Handlung sind nur dann von der Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn diese entsprechend als deliktische Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet und festgestellt wurden.


Gruss
Feuerwald

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ThoFa

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Hallo,

und ganz wichtig: Wenn diese Forderung dann als Forderungen aus unerlaubter Handlung festgestellt sind, dann unterliegt auch nur diese Forderung nicht der RSB, die anderen Forderungen haben nicht damit zu tun.

MfG

ThoFa
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Biene72

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Hallo, ja das mit nem Anwalt muss ich mir dann wohl noch überlegen....aber wg. Umzug und so kommen jetzt eh so viele Kosten auf uns zu und wir mussten uns es jetzt schon verkneifen unsere abgebrochenen Zähne richten zu lassen(armes, armes Deutschland....wie soll das nur weitergehn?)und es ist wirklich traurig das gleich jeder einen wegen irgendwas anzeigt....wo bleibt da die Menschlichkeit? :uneinsichtig:

Vielen Dank für die Informationen. Das mit der RSB hat mich jetzt doch erleichtert. Ich dachte schon das dann die gesamte RSB gar nicht gegeben werden kann wenn so eine "angebliche Straftat" gerichtlich festgelegt wird und mit unserem Staat weis man ja nie....würde mich nicht wundern wenn ich auch noch ins Gefängnis müsste :neutral:

VIELEN DANK NOCHMAL!!!
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