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Autor Thema: Schluss Termin  (Gelesen 1810 mal)

Southtown_m

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  • Beiträge: 28
Schluss Termin
« am: 13. November 2011, 14:47:27 »

Hallo Leud,
ich nochmal.
Nur eine generelle Frage. Zu folgendem Text.

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von xy....

wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Es wird die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, welcher dem Schlusstermin entspricht, wird bestimmt auf

Freitag, 11.11.2011.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum o. g. Stichtag zu folgenden Punkten
schriftlich Stel-lung zu nehmen :

a) zur Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.

b) zum Antrag d. Schuldn. auf Restschuldbefreiung ; falls deren Versagung
beantragt wird, sind bis zum oben genannten Stichtag die Versagungsgründe glaubhaft
zu machen, §§ 289, 290 InsO.

c) zur Frage der Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung des Schuldn.
im Verfahren zur Restschuldbefreiung.
Ein Gläubiger, der diese Maßnahme beantragt, hat die Kosten der Überwachung
vorzuschießen, § 292 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten überdies Gelegenheit bis zum oben genannten Stichtag
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben.

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen

nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer Nr. 107, aus.


==============================
Weiter
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen xy, soll die
Schlussverteilung stattfinden.

Zu berücksichtigen sind:
Zur Tabelle festgestellte Insolvenzforderungen in Höhe von 76.289,55 EURO. Das
Verzeichnis dieser Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
unter dem Aktenzeichen zur Einsichtnahme niedergelegt.
Zur Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 6.426,40 EURO abzüglich noch zu
berichtigender Insolvenzverwaltervergütung und Verfahrenskosten.
Anwältin xy, Rechtsanwältin als Insolvenzverwalterin“

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Das hatte ich im Internet gelesen und das die jenige 2008 Inso gemeldet hatte und seit 2009 in der WVP ist.
Kommt man danach in die RSB oder was heisst das???
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Da gabs keine Antworten zu.

Wissen schadet nicht für die Zukunft  :gruebel:

merci
Grüße Southi
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Schluss Termin
« Antwort #1 am: 13. November 2011, 21:27:58 »

Schlussrechnung ist das, was der Treuhänder dem Gericht vorlegt, wenn das Insolvenzverfahren beendet werden soll. Darin sind die angemeldeten Forderungen und die vom Treuhänder zu Masse gezogenen Gelder vermerkt. Die Gläubiger können dazu jetzt Ihre Anmerkungen machen und können nur jetzt Anträge stellen, dass die RSB wegen Verstoß gegen Obliegenheiten der §§ 289 und 290 InsO versagt werden soll.

Solche Anträge müssen begründet werden.
Wird kein Antrag gestellt und die Schlussrechnung nicht angefochten kommt die Feststellung, wie sie im weiteren veröffentlicht ist.

Der Schlussverteilung - also der Ausschüttung der Masse an die Gläubiger nach dem Schlüssel (Prozentualer Anteil der Forderungen an der Masse nach Abzug von Vergütung und Gerichtskosten) wird zugestimmt, sie also vollzogen und das Insolvenzverfahren damit beendet.

Dann erfolgt mit weiterem Beschluss die Ankündigung der Restschuldbefreiung.
Gespeichert
 
 

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