Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Norbi76 am 27. Januar 2007, 20:42:29
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Hallo zusammen,
nach langer Zeit mal wieder ne Frage an die Fachleute zu meiner
laufenden Privatinsolvenz.
Ich habe vor einigen Tagen ein Schriftstück zur Kenntnisnahme erhalten. Dabei handelt es sich um ein Schreiben meines IV mit
den Überbegriffen:
SCHLUSSBERICHT, SCHLUSSRECHNUNG und SCHLUSSVERZEICHNIS
In dem Schreiben wird nochmals meine ganze Situation erklärt, sowie eine Schlussrechnung erstellt, was also bislang auf dem IV-Massekonto einging und die Verfahrenskosten gegengerechnet.
Was hat das ganze jetzt für mich für eine Bedeutung? Bin ich nun schon in dieser Wohlverhaltensphase oder kurz davor? Das Wort
SCHLUSS irritiert mich etwas nach erst knapp 1 Jahr. :denken:
Ich danke für jedes aufklärende Wort ;-)
Liebe Grüße
Norbi[addsig]
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Warum sollte ein Jahr nicht genügen? :manno:
Der IV hat seine Arbeit getan, die Masse wurde verteilt, die Gläubiger haben ihre Forderungen angemeldet und nun erhält das Inso-Gericht den Abschlußbericht.
Es sollte jetzt noch 4 Wochen dauern, bis der entsprechende Beschluß zur Ankündigung der RSB gefasst wird.
Dann gibts die \"Wohlverhaltensphase\" --> also bald :dance: [addsig]
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Na das ist doch mal ne gute Nachricht. Man ist halt im ersten
moment irritiert, da man immer die 6 Jahre im Hinterkopf hat.
Wenn ich jetzt z.B. meine Steuer für 2006 mache, fliessen dann trotzdem Rückzahlungen noch auf das Insolvenzmasse-Konto, obwohl´s bereits abgeschlossen ist?[addsig]
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Wäre möglich, sofern der IV Nachtragsverteilung beantragt.
Ich würde den Beschluß noch abwarten.
Dort sollte diese explizit aufgeführt sein.
[addsig]