Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Immanuel am 05. April 2012, 20:09:14
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Guten Abend
Heute erhielt ich einen Brief von meinem Insolvenzgericht. Schlusstermin ist im Juni 2012. Eine Kopie des Schlussberichts wurde mitgeteilt.
1).In diesem steht das ich sowie ich es verstehe nichts positives aber auch nichts negatives. Dachte so ein Bericht sollte positiv sein? Habe zuvor mit meinem Insolvenzverwalter gesprochen der nur meinte ich solle mir keine Sorgen machen. Es sei alles ok! Ich solle genauso weitermachen...
Was mich auch ein wenig beunruhigt ist die Aussage dass eine Unterhaltspflicht für 3 Kinder besteht welche auch aufgrund meiner Einkommensverhältnisse nur unzureichend Nachkommen kann.
Erklärung: Ich bin ein so genannter Mangelfall ich habe den Kindesunterhalt herunter geklagt. Zähle aufgrund des Gerichtsbeschlusses nur 60,00 Euro je Kind ohne das Schulden auflaufen. Eigentlich nach Düsseldorfer Tabelle wären je Kind 272 Euro fällig gewesen.
2.) dort steht das ein Betrag von 8,65 Euro aufgrund einer Kontoauflösung für die Gläubiger abzüich Masseverbindlichkeiten. Was sind Masseverbindlichkeiten? Gehalt des Verwalters? Gerichtskosten? Die Verfahrenskosten wurden gestundet. Was erhalten die Gläubiger?? Wird es auf keine Schlussverteilung mangels Masse hinauslaufen. Sprich 0 Euro und Quote 0???
Wäre sehr sehr dankbar für Antworten
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Was mich auch ein wenig beunruhigt ist die Aussage..
Braucht Sie nicht zu beunruhigen.. auch wenn es vielleicht einige Gläubiger gerne anders hätten:
die erhöhten Freigrenzen bestehen unabhängig von der tatsächlichen Höhe des gezahlten Unterhalts (hat mit der pragmatischen Auslegung des § 850c ZPO zu tun).
Was sind Masseverbindlichkeiten? Gehalt des Verwalters? Gerichtskosten?
..zum Beispiel.. (Verwalter erhalten kein Gehalt, sondern Vergütung.. :wink:)
Wird es auf keine Schlussverteilung mangels Masse hinauslaufen. Sprich 0 Euro und Quote 0???
Sieht so aus..
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Ok vielen dank also wenn ich das jetzt richtig verstehe Ist alles soweit ok? Ich brauche mir keine Sorgen machen??? Zu meinem Verhalten wird im Schlussbericht nichts gesagt, ist das ebenfalls ok??? Dachte er mûsste positiv sein. Von wegen alle unterlagen zur Verfügung gestellt evt...???
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Zu meinem Verhalten wird im Schlussbericht nichts gesagt
..nichts gesagt ist in diesem Fall gut, weil eben nichts negatives zu vermerken war..