Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ambermoon am 10. August 2009, 13:33:12

Titel: Schlusskostenrechnung
Beitrag von: ambermoon am 10. August 2009, 13:33:12
Hallo,

Ich habe endllich meinen Beschluss im Restschuldsbefreiungsverfahren erhalten uns die Befreiung wurde mir gewährt. :juchu:

Nun kam aber auch die Schlusskostenrechnung in Höhe von 1500,-€ mit - zahlbar innerhalb eines Monats. :gruebel:

Ich will jetzt eine Ratenzahlung in Höhe von 10,-€ vereinbaren, wir haben nur ALGII und meine Frau bekommt nächstes Jahr ihre Rechnung, würde dann so 12 Jahre dauern. :shock:

Oder gib es eine Möglichkeit dass die Zahlung mir ganz erlassen wird? Ähnlich wie PKH

Vielen Dank
Titel: Re: Schlusskostenrechnung
Beitrag von: dobberstein am 10. August 2009, 14:19:38
Siehe § 4b  InsO RÜCKZAHLUNG UND Anpassung der gestundeten Beträge.
Titel: Re: Schlusskostenrechnung
Beitrag von: ambermoon am 11. August 2009, 22:17:46
Aha, heist also wenn sich mein Einkommen nicht bessert ist nach 4 Jahren Schluss und ich brauch nichts zahlen?

Antrag ist heute raus!

Danke
Titel: Re: Schlusskostenrechnung
Beitrag von: dobberstein am 12. August 2009, 13:44:51
Gib mal ne Rückmeldung - was rausgekommen ist.