Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rookie am 10. März 2010, 12:02:19
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Wie lange dauert das i.d.R. bis man den Aufhebungsbeschluß nach dem Schlusstermin bekommt ?
Ich habe es zwar nicht eilig würde mich aber trotzdem interessieren.
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also wenn ich sie richtig verstehe war der schluss termin schon haben auch gläubiger angemeldet oder nicht.ich habe mein aufhebungsbeschluss mit meiner RSB bekommen.
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4-6 Wochen sind normal.
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@ WitchLady86
ja der Schlusstermin war vor 8 Wochen.. :coffee:
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da heißt es jetzt warten.sonst musst du mal anrufen und fragen waas den nun ist.
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Manchen der IV gehört echt der Ar... aufgerissen :lollol:
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Ich habs nich eilig damit....die Zeit läuft so oder so ab.
Wundert mich nur dass noch nix passiert ist.
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also ich habe mein aufhebungsbeschluss mit meiner RSB bekommen bei mir war es aber so das ich vorzeitige nach 1 jahr inso meine RSB bekommen habe.
aber wenns nicht eilig ist aonst hilft wirklich nur ein anruf bei gericht und fragen wo der beschluss bleibt.und bei insobekanntmachung steht er wohl nicht drin?
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Nee steht nix drin....is auch net so wild wie gesagt...
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mhh komisch naja da heißt es nur warten kann ja nichts passieren.
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Manchen der IV gehört echt der Ar... aufgerissen :lollol:
An anderer Stelle beschweren Sie sich über den unsachlichen Ton. :nono:
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Schon mal beim InsoGericht nach dem Stand der Dinge gefragt?
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Das war gegen den IV. :dntknw: :wink: :hi: :uneinsichtig: :coffee:
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@ paps
Ich rufe da mal an Heute......
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Habe telef. keine Info über den Verfahrensstand bekommen...... :uneinsichtig:
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Das steht Heute bei Insolvenzbekanntmachungen :
Aktenzeichen XXX : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des XXXX, geb. 19xx, Adresse, wird die Restschuldbefreiung angekündigt. Die Laufzeit der Abtretungserklärung wird auf sechs Jahre festgesetzt. Zum Treuhänder wird bestimmt XXXXX
Amtsgericht , 16.03.2010
:juchu: bald WVP
Interessanterweise 1 Tag nachdem ich per Fax an das Gericht den derzeitigen Verfahrensstand und wann die Verfahrensaufhebung ist wissen wollte.
Denke mal die haben das vergessen und auf die Schnelle nachgeholt, da Schlusstermin schon vor 9 Wochen war.
Von Nachtragsverteilung steht da auch nix.
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:thumbup:
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Genau wie ich es vermutet habe:
Das Gericht hat verbummelt mir die Niederschrift über den Schlusstermin und die Ankündigung der RSB zuzustellen.
Jetzt, geschlagene 9 Wochen nach Schlusstermin kam der Brief mit der Bitte das Versehen zu entschuldigen. Und das auch nur weil ich nachgehakt habe.
Toll......... :fuchsteufelswild:
Leute...wenns mal länger dauert mit Beschlüssen usw...hakt beim Gericht nach..... :coffee:
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Da ,kannst du dich ja freuen das du RSB schon nach neun Wochen erhalten hast :juchu:.Ich warte seit August2009,mein Mann hatte sein Schlusstermin im September 2009 und hat jetzt im Februar 2010 den Bescheid erhalten.Ich werde auch mal nachfragen. :gruebel:
Wünsche dir erstmal alles Gute für die restliche Zeit Brigitte
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Hi Brigitte,
rein rechtlich müssen die Beschlüsse so ergehen wie es das Gesetz vorsieht.
D.h. z.B. nach Rechtskraft der Ankündigung der RSB muss das Insolvenzverfahren aufgehoben werden
Die Auslastung der Gerichte macht da aber meist nen Strich durch die Rechnung.
Wenn Du Dich bei Gericht nach dem Verfahrensstand erkundigst, gehts meist schneller.
So wie bei mir.
2 Tage später war der Brief da.
Wahrscheinlich hätte ich ohne Anfrage Pfingsten noch keinen Beschluß.
Mal gespannt ob der Aufhebungsbeschluß pünktlich kommt.
Alles Gute auch Dir
Rookie