Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: estrella am 11. Mai 2009, 22:45:56
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Hallo, und zuerst mal liebe Grüße an alle.
Ich habe heute von meiner Sachbearbeiterin bei Gericht erfahren, daß es mindestens 2-3 Jahre dauert bis ich meinen Schlußtermin bekomme, da das Vermögen erst mal verwertet werden muß (Eigentumswohnungen). Das heißt aber doch auch, dass ich in dieser Zeit kein Vermögen bilden darf (Auto kaufen und was ist mit privater Rentenversicherung?), oder seh ich das falsch? Im Moment ist das sowieso indiskutabel, da ich sehen muß wie ich durchkomme, aber was bedeutet es wenn ich in den nächsten Jahren Geld sparen könnte? Ich bedanke mich für Eure Infos.
Gruß Estrella
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Sie sehen es vollkommen richtig.
Im Verfahren gehört "Neuvermögen" zur Masse.
I.d.R. wird der altbekannte Sparstrumpf empfohlen.
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I.d.R. wird der altbekannte Sparstrumpf empfohlen.
Sprich: Keksdose oder Matratzeneinlage... :whistle:
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Danke für die Antworten, traurig, aber wahr... :cry:
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nein, gesetzliche Grundlage des Inso-Verfahrens.