Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Norbi76 am 26. März 2007, 17:31:59

Titel: Schlusstermin
Beitrag von: Norbi76 am 26. März 2007, 17:31:59
Hallo zusammen,

morgen muß ich um 14:00 Uhr beim Amtsgericht antreten. Habe einen Beschluss erhalten und die Info von meinem Anwalt, dass er nich anwesend ist, aber ich anwesenheitspflicht habe.

Es steht hier geschrieben:

Es wird Schlusstermin zur
- Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen
- Erörterung der Schlussrechnung des Treuhänders
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
- Anhörung des schuldnerischen Antrags auf Restschuldbefreiung

Was kommt denn da auf mich zu morgen?  :denken:  Immer brav mit dem Köpfchen nicken? oder EINSPRUCH EUER EHREN rufen?  :-( [addsig]
Titel: Schlusstermin
Beitrag von: Feuerwald am 26. März 2007, 17:44:01

Moin!

Das ist alles halb so wild. Wurden Ihr persönliche Anwesenheit tatsächlich angeordnet ? Wie auch immer, besser ist es eh persönlich zu erscheinen.

\"Anhörung des schuldnerischen Antrags auf Restschuldbefreiung\"

Sollte ein Insolvenzgläubiger anwesend sein und einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen, § 290 InsO, kommt Ihr großer Einsatz:

\" EINSPRUCH EUER EHREN \"

Wird schon alles gut laufen.

MfG
Feuerwald
[addsig]