Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Norbi76 am 26. März 2007, 17:31:59
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Hallo zusammen,
morgen muß ich um 14:00 Uhr beim Amtsgericht antreten. Habe einen Beschluss erhalten und die Info von meinem Anwalt, dass er nich anwesend ist, aber ich anwesenheitspflicht habe.
Es steht hier geschrieben:
Es wird Schlusstermin zur
- Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen
- Erörterung der Schlussrechnung des Treuhänders
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
- Anhörung des schuldnerischen Antrags auf Restschuldbefreiung
Was kommt denn da auf mich zu morgen? :denken: Immer brav mit dem Köpfchen nicken? oder EINSPRUCH EUER EHREN rufen? :-( [addsig]
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Moin!
Das ist alles halb so wild. Wurden Ihr persönliche Anwesenheit tatsächlich angeordnet ? Wie auch immer, besser ist es eh persönlich zu erscheinen.
\"Anhörung des schuldnerischen Antrags auf Restschuldbefreiung\"
Sollte ein Insolvenzgläubiger anwesend sein und einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen, § 290 InsO, kommt Ihr großer Einsatz:
\" EINSPRUCH EUER EHREN \"
Wird schon alles gut laufen.
MfG
Feuerwald
[addsig]