"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Schlusstermin aufgehoben wg. Forderungsnachmeldung  (Gelesen 1732 mal)

horstkevin

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Schlusstermin aufgehoben wg. Forderungsnachmeldung
« am: 23. September 2012, 09:59:02 »

Hallo zusammen,

das FA hat aufgrund der Steuererklärung eine Forderung nachgemeldet.
Der schon festgesetzte Schlusstermin wurde daraufhin aufgehoben und stattdessen ein Prüfungstermin für nachträgliche Forderungen anberaumt  :cry:
Meine Frage ist nun ob der Schlusstermin danach relativ zügig nachgeholt werden kann oder ob der Treuhänder evtl. sogar einen neuen Schlussbericht
schreiben muss und sich das alles wieder ewig hinzieht ?
Wäre dankbar für jeden Hinweis, gerne auch Erfahrungsberichte.

Gruß,
Gespeichert
 

nix-mit-inkasso

  • Armut ist die schrecklichste Form von Gewalt (Mahatma Gandhi)
  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 54
  • Inkasso ist Schall und Rauch
Re: Schlusstermin aufgehoben wg. Forderungsnachmeldung
« Antwort #1 am: 23. September 2012, 17:37:08 »

Hallo zusammen,

das FA hat aufgrund der Steuererklärung eine Forderung nachgemeldet.
Der schon festgesetzte Schlusstermin wurde daraufhin aufgehoben und stattdessen ein Prüfungstermin für nachträgliche Forderungen anberaumt  :cry:
Meine Frage ist nun ob der Schlusstermin danach relativ zügig nachgeholt werden kann oder ob der Treuhänder evtl. sogar einen neuen Schlussbericht
schreiben muss und sich das alles wieder ewig hinzieht ?
Wäre dankbar für jeden Hinweis, gerne auch Erfahrungsberichte.

Gruß,

Hallo

Wie kam denn die Nachzahlung zustande?
Für welchen Zeitraum wird diese Forderung erhoben.
Wenn der Schlußtermin aufgehoben wurde und nun ein Prüftermin angesetzt wird, klingt es als ob es eine ältere Forderung des Finanzamtes ist.
Um sich ein Bild zu machen, wäre es hilfreich, wenn Sie das etwas näher beschreiben.

Gruß
Nix mit Inkasso
Gespeichert
Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.

Henry Ford
Gründer Ford Motor Company
 

horstkevin

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 62
Re: Schlusstermin aufgehoben wg. Forderungsnachmeldung
« Antwort #2 am: 23. September 2012, 17:46:11 »

Die Vorgeschichte steht in http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-nicht-bezahlte-Lieferantenrechnungen-und-Steuererklaerung-10211.html .
Die Nachmeldung ist die erwartete Konsequenz daraus.
Ich hatte allerdings gehofft, dass die Forderung im Schlusstermin nachbehandelt wird und nicht das dieser verschoben wird.
Aber so ist es dann nicht gekommen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz