Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: horstkevin am 23. September 2012, 09:59:02

Titel: Schlusstermin aufgehoben wg. Forderungsnachmeldung
Beitrag von: horstkevin am 23. September 2012, 09:59:02
Hallo zusammen,

das FA hat aufgrund der Steuererklärung eine Forderung nachgemeldet.
Der schon festgesetzte Schlusstermin wurde daraufhin aufgehoben und stattdessen ein Prüfungstermin für nachträgliche Forderungen anberaumt  :cry:
Meine Frage ist nun ob der Schlusstermin danach relativ zügig nachgeholt werden kann oder ob der Treuhänder evtl. sogar einen neuen Schlussbericht
schreiben muss und sich das alles wieder ewig hinzieht ?
Wäre dankbar für jeden Hinweis, gerne auch Erfahrungsberichte.

Gruß,
Titel: Re: Schlusstermin aufgehoben wg. Forderungsnachmeldung
Beitrag von: nix-mit-inkasso am 23. September 2012, 17:37:08
Hallo zusammen,

das FA hat aufgrund der Steuererklärung eine Forderung nachgemeldet.
Der schon festgesetzte Schlusstermin wurde daraufhin aufgehoben und stattdessen ein Prüfungstermin für nachträgliche Forderungen anberaumt  :cry:
Meine Frage ist nun ob der Schlusstermin danach relativ zügig nachgeholt werden kann oder ob der Treuhänder evtl. sogar einen neuen Schlussbericht
schreiben muss und sich das alles wieder ewig hinzieht ?
Wäre dankbar für jeden Hinweis, gerne auch Erfahrungsberichte.

Gruß,

Hallo

Wie kam denn die Nachzahlung zustande?
Für welchen Zeitraum wird diese Forderung erhoben.
Wenn der Schlußtermin aufgehoben wurde und nun ein Prüftermin angesetzt wird, klingt es als ob es eine ältere Forderung des Finanzamtes ist.
Um sich ein Bild zu machen, wäre es hilfreich, wenn Sie das etwas näher beschreiben.

Gruß
Nix mit Inkasso
Titel: Re: Schlusstermin aufgehoben wg. Forderungsnachmeldung
Beitrag von: horstkevin am 23. September 2012, 17:46:11
Die Vorgeschichte steht in http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-nicht-bezahlte-Lieferantenrechnungen-und-Steuererklaerung-10211.html (http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-nicht-bezahlte-Lieferantenrechnungen-und-Steuererklaerung-10211.html) .
Die Nachmeldung ist die erwartete Konsequenz daraus.
Ich hatte allerdings gehofft, dass die Forderung im Schlusstermin nachbehandelt wird und nicht das dieser verschoben wird.
Aber so ist es dann nicht gekommen.