Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: KHufnagel am 23. Juli 2008, 11:24:20
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Hallo,
habe heute per Post die Mitteilung des Amtsgerichtes über die Durchführung des Schlusstermins bekommen.
Dabei ist ein Schreiben meines Insolvenzverwalters in Kopie. Es ist soweit alles in Ordnung, nur der letzte Satz, der wie folgt lautet, macht mich unsicher:
In diesem Zusammenhang weise ich vorsorglich darauf hin, dass im Rahmen der Abwicklung des Insolvenzverfahrens Anhaltspunkte erkennbar wurden, die die Versagung einer Restschuldbefreiung rechtfertigen könnten.
Das verstehe ich nicht, denn ich habe mir überhaupt nichts der Versagensgründe zu schulden kommen lassen. Weiß jetzt nicht, was der IV damit meint.
Könnt Ihr mir hier weiterhelfen?
Gruß
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Hallo,
entschuldigen Sie, aber die Kristallkugel ist in der Wartung.
Wie sollen wir denn jetzt wissen, was vorgefallen sein könnte ?
Sie sollten zum Gericht und sich Ihre Akte anschauen.
MfG
ThoFa
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Sie sollten das das hier (http://dejure.org/gesetze/InsO/290.html) lesen.
Vielleicht fällt ihnen dann ein Ansatzpunkt ein.
Wenn ja, können wir ja mal drüber diskutieren.
Also wir erwarten Ihre mögliche Vorahnung.