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Autor Thema: Schlussverteilung  (Gelesen 3749 mal)

katzenfrau2

  • Gast
Schlussverteilung
« am: 17. Juni 2014, 19:22:13 »

Hallo miteinander,
der Termin zur Zustimmung der Schlussverteilung wurde festgesetzt.
Gibt es Anhaltspunkte, wie lange es von da an bis zur Erteilung der RSB dauert?

Die Summe der Verbindlichkeiten ist in der Veröffentlichung niedriger als seinerzeit auf der Liste.
Kann jemand sagen, woran sowas grundsätzlich liegen könnte?
Kann ich vom TH die endgültige Liste der Gläubiger anfordern? Gericht ist nicht in meinem Wohnort.. .

Schönen Dank
cat
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Der_Alte

  • Gast
Re: Schlussverteilung
« Antwort #1 am: 18. Juni 2014, 10:56:55 »

Die RSB wird jetzt noch nicht erteilt, sondern nur angekündigt.
Das dauert, je nach Gericht, einige Wochen, bis die Verfahrenseinstellung und die RSB-Ankündigung kommen.

Wenn man den TH nett fragt, wird er einem die Liste der Gläubiger sicher zukommen lassen.
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Schlussverteilung
« Antwort #2 am: 18. Juni 2014, 16:44:04 »

@der Alte:
Danke. Ich meinte natürlich die Ankündigung der RSB, war gestern etwas durch den Wind.
cat
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Schlussverteilung
« Antwort #3 am: 19. Juni 2014, 22:21:24 »

Hallo nochmal,

ist es angezeigt, beim Schlusstermin vorsichtshalber zu erscheinen oder bringt das nichts?
Oder sollte man sich vorher beim TH erkundigen, ob ein Gläubiger sich negativ geäussert hat?

Danke für die Antworten und schon mal ein schönes Wochenende für alle von
cat
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Der_Alte

  • Gast
Re: Schlussverteilung
« Antwort #4 am: 19. Juni 2014, 22:39:00 »

Üblicherweise ist das schriftliche Verfahren angeordnet, dann findet kein Termin statt. Das Datum ist dann nur eine Frist, bis zu der Anträge gestellt werden können.
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ThoFa

  • weiß was
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  • Beiträge: 2560
Re: Schlussverteilung
« Antwort #5 am: 23. Juni 2014, 22:11:23 »

Hallo,

wenn es kein schriftliches Verfahren ist, dann auf JEDENFALL hingehen. Sollte ein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der RSB stellen, kann er dieses nur im Termin und auch nur im Termin können Sie Widerspruch (auch ohne weitere Begründung) einlegen.

MfG

ThoFa
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katzenfrau2

  • Gast
Re: Schlussverteilung
« Antwort #6 am: 04. August 2014, 20:18:04 »

Hallo miteinander
nun ist es soweit: der Schlußtermin hat stattgefunden, mir wurden der Beschluss durch das AG und ein nettes Schreiben
des TH zugestellt.
Frage: gilt das ganze jetzt oder erst nach Veröffentlichung? Die ist noch nicht erfolgt.

Und: hat gar nicht wirklich weh getan. Hätte ich mich bloß eher zur Inso entschlossen...

Tip an alle, die noch zögern: wartet nicht so lange. Ist gar nicht schlimm. Vorher war alles sehr viel weniger erträglich.

LG von cat
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Insokalle

Re: Schlussverteilung
« Antwort #7 am: 09. August 2014, 17:44:05 »

Der Beschluss über die Ankündigung der RSB wird nach Ablauf der 2-wöchigen Beschwerdefrist rechtskräftig. Nach § 289 InsO wird der rechtskräftige Beschluss veröffentlicht.
Nach Rechtskraft des Beschlusses und nach Schlussverteilung wird das Verfahren aufgehoben.
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