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Autor Thema: Schlussverteilung genehmigt?  (Gelesen 1799 mal)

Selli

  • Grünschnabel
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  • Beiträge: 43
Schlussverteilung genehmigt?
« am: 07. April 2012, 14:00:07 »

Was bedeutet das?  :dntknw:

In dem Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des XXX, Str. 00, XXXXX Berlin ist die Schlussverteilung genehmigt.
Der verfügbare Massebestand beträgt 705,33 EUR, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gem. § 38 InsO zu berücksichtigende Forderungen: 49.586,13 EUR. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis liegt im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.

Gespeichert
Seit 05.01.2012 in PI
letzter Gerichtstermin 03.04.2013
PI Ende 05.01.2018
RSB 12.02.2018
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Schlussverteilung genehmigt?
« Antwort #1 am: 07. April 2012, 15:31:06 »

Das ging ja fix. Von der Eröffnung bis zum Schlußtermin nur knapp 4 Monate.
Der TH hat die Tabelle fertig gestellt und die zur Masse gezogenen Werte ermittelt. Aufgrund dieser Basis erfolgt die Schlussverteilung. Die 705 € gehen für Verfahrenskosten drauf, die Gläubiger bekommen nichts und können hoffen, in der WVP etwas zu erhalten (so es denn pfändbares Einkommen gibt).

Es müßte jetzt bald die Verfahrenseinstellung kommen, dann beginnt die Wohlverhaltensphase.
Gespeichert
 
 

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