Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Selli am 07. April 2012, 14:00:07

Titel: Schlussverteilung genehmigt?
Beitrag von: Selli am 07. April 2012, 14:00:07
Was bedeutet das?  :dntknw:

In dem Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des XXX, Str. 00, XXXXX Berlin ist die Schlussverteilung genehmigt.
Der verfügbare Massebestand beträgt 705,33 EUR, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Gem. § 38 InsO zu berücksichtigende Forderungen: 49.586,13 EUR. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis liegt im Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.

Titel: Re: Schlussverteilung genehmigt?
Beitrag von: Der_Alte am 07. April 2012, 15:31:06
Das ging ja fix. Von der Eröffnung bis zum Schlußtermin nur knapp 4 Monate.
Der TH hat die Tabelle fertig gestellt und die zur Masse gezogenen Werte ermittelt. Aufgrund dieser Basis erfolgt die Schlussverteilung. Die 705 € gehen für Verfahrenskosten drauf, die Gläubiger bekommen nichts und können hoffen, in der WVP etwas zu erhalten (so es denn pfändbares Einkommen gibt).

Es müßte jetzt bald die Verfahrenseinstellung kommen, dann beginnt die Wohlverhaltensphase.