Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: PleiteCGN am 04. September 2012, 10:59:51
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Hallo zusammen,
wenn am 27.08. die Schlussverteilung (nicht in meinem Verfahren) angekündigt war, wann steht das Ergebnis ungefähr auf der Seite "Insolvenzbekannmachungen"?
Wird dort gegebenenfalls auch veröffentlicht, wenn es Einwände gegen die RBS gab?
Danke für die Anworten.
Grüße
PleiteCGN
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Verteilungsergebnisse sind in der Geschäftsstelle des AG einsehbar.
Verteilungssummen werden nicht veröffentlicht.
Alle Verfahrens notwendigen Beschlüsse werden veröffentlicht.
Also auch eine Mögliche Versagung der RSB.
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Verteilungsergebnisse sind in der Geschäftsstelle des AG einsehbar.
Verteilungssummen werden nicht veröffentlicht.
Schlusstermine und Verteilungssumme werden schon veröffentlicht, nur nicht der Verteilungsschlüssel bzw. die betreffende Summe pro Gläubiger. Siehe §188 InsO. Das würde das Veröffentlichungssystem vermutlich auch überfordern.
§ 188 Verteilungsverzeichnis
Vor einer Verteilung hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der Forderungen aufzustellen, die bei der Verteilung zu berücksichtigen sind. Das Verzeichnis ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen. Der Verwalter zeigt dem Gericht die Summe der Forderungen und den für die Verteilung verfügbaren Betrag aus der Insolvenzmasse an; das Gericht hat die angezeigte Summe der Forderungen und den für die Verteilung verfügbaren Betrag öffentlich bekannt zu machen.
Bei mir werden die öffentlichen Ergebnisse meist nach einer Woche bis 10 Tage veröffentlich - hängt sicherlich von den Amtsgerichten ab.
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Jedenfalls ist bei mir zu diesem Thema über die Summe der Verteilung nichts bekannt.
Mit anderen Worten, wieviel jeder meiner Gläubiger bekommen hat steht nicht im Internet drin.
Ich finde es wäre ja noch schöner wenn jeder Schuldner mit der Summme aller Forderungen aber auch mit dem was vor der WVP aus der Summe der gepfändeten Beträge verteilt wird.
Schließlich könnte man sich ja auch als unbeteiligrter solche Info aus dem Internet holen.
Ich finde es gut so, dass man das als Schuldner oder Gläubiger noch im unter Umständen mit Ausweis im Amtsgericht einsehen muss oder kann.
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:biggrin:Ah Tomwr.
Muss ich mal loswerden. :lollol: kennst doch auch nicht alles. :juchu:
Aber :thumbup: Danke für deine Antworten. :wink:
Gruß :hi:
:coffee: Prinz Eisenherz
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Das musst Du jetzt aber mal erläutern.
Oder ist das das gleiche Verständnisproblem zwischen Verteilungssumme und den einzelnen zu verteilenden Beträgen wir zwischen Ankündigung und Erteilung der RSB ? :wink:
Übrigens gibt es nur eine Verteilungssumme. Das sagt ja schon der Begriff.
Summe ist die Summe aller Verteilungsbeträge.
So steht's auch in §188 InsO und das habe ich mir sicher nicht ausgedacht.
Fett markiert habe ich den Satz des Gesetzgebers auch noch.
:hi:
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typisches Beispiel:
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der xxxxxxxxxxx,
findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar
sind € 339,81 Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind € 16.363,32 Forderungen.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München –
Insolvenzgericht – Geschäftszeichen: xxxxxxxxxxx, niedergelegt.
xxxxxxxx, Rechtsanwalt als Treuhänder
Veröffentlicht durch Amtsgericht München – Insolvenzgericht
Meistens ist aber die Verteilungssumme oder Verteilungsmasse 0 EUR.
Aber es geht auch andersrum wie dieses Beispiel zeigt:
xxxxxx
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des xxxxxxxxx,
findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar
sind 130.000,58 € Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 54.338,86 € Forderungen.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München
-Insolvenzgericht- niedergelegt.
Rechtsanwalt xxxxxxxxxxx,
Treuhänder
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:devil: noch.
Wo bin ich hier, beim :kredithai:
Oder etwa in Griechenland :question:
Das sind ja Zahlen. :superb
Mal sehen ob ich darauf eine Antwort finde, mir :smoke:jetzt schon der :gruebel: