Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: katzenfrau2 am 05. September 2014, 21:53:29

Titel: Schlußverzeichnis
Beitrag von: katzenfrau2 am 05. September 2014, 21:53:29
Hallo wieder einmal,
ist es üblich, dass eine Verbindlichkeit, für die bereits eine Gehaltsabtretung läuft, nicht im Schlußverzeichnis aufgeführt
ist?
Ich bin darüber gestolpert und frage lieber Euch als den TH zu 'belästigen'...

Schönes Wochenende
cat
Titel: Re: Schlußverzeichnis
Beitrag von: Insokalle am 06. September 2014, 11:50:36
Der Gläubiger könnte zB nicht drin stehen, weil
- er über die Abtretung voll befriedigt wurde und keine Forderung mehr hat oder
- er seinen Ausfall nicht nachgewiesen hat (§ 190 InsO)
Titel: Re: Schlußverzeichnis
Beitrag von: katzenfrau2 am 08. September 2014, 18:56:25
Hallo und noch eine Frage:
Die Forderung steht im Schlußverzeichnis, aber nur mit gut 20 % der ursprünglichen Summe. Deswegen war ich irritiert.

Ist es üblich, die Forderungen bei einer Inso zu korrigieren? Bzw. woran liegt das?

Gruß
cat
Titel: Re: Schlußverzeichnis
Beitrag von: Insokalle am 08. September 2014, 19:30:10
Ja, was denn nun, entweder steht er drin oder nicht.
Die Forderung kann sich wegen der Abtretung reduziert haben, wenn er pfändbare Beträge bekommen hat.
Titel: Re: Schlußverzeichnis
Beitrag von: katzenfrau2 am 08. September 2014, 20:53:08
Ja, steht drin. Abtretung lief seit März 2013.
Ich war irritiert, weil die Summe so extrem 'niedrig' war., sorry.
cat