"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Schmerzensgeld!!  (Gelesen 4276 mal)

p_pan

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Schmerzensgeld!!
« am: 20. Februar 2008, 12:23:25 »

Hallo ich bin DER NEUE  :wink:

Zunächsteinmal ein großes LOB für diese tolle Seite. Ich finde sie sehr hilfreich.
Weiter so  :thumbup: :thumbup:

Nun mal eine kurze Frage:

Ich hatte im vergangen Jahr einen Autounfall und mein RA hat nun eine Schmerzensgeldzahlung i.H.v. 600 € (Abschlagszahlung) für mich auf sein Anderkonto überwiesen bekommen.

Mein RA weiß von meinem IV ( Eröffnet 2007 und er ist auch noch ein Gläubiger) und teilte mir nun kürzlich mit, dass er mir gegenüber eine Verschwiegenheitspflicht hat und ich ihn davon befreien soll, damit er es meinem IV mitteilen kann bzw. ich solle den IV selbst davon in Kenntnis setzen.


Steht mir das Schmerzensgeld wirklich nicht zu?
Ich beziehe Hartz VI ca. 560€ monatlich
Wie verhält sich das mit den Pfändungsgrenzen oder hat das damit nichts zu tun. Wandern die 600 € geschlossen zum IV?

Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.

Ich muss noch erwähnen, dass mein RA über meine Freundin seine Forderung mir gegenüber "verrechnet" hat  :gruebel:
Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: Schmerzensgeld!!
« Antwort #1 am: 20. Februar 2008, 13:56:59 »

Schmerzensgeld ist eine pfändbare Forderung im Sinne der §§ 828 ff ZPO.
Insoweit unterliegt der Betrag gemäß §§ 35 und 36 I InsO der Insolvenzmasse.
Gespeichert
pd
 

p_pan

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Schmerzensgeld!!
« Antwort #2 am: 20. Februar 2008, 15:02:40 »

 :heulen: :cry:
schade, ich dachte mir bleiben noch wenigstens 200 € übrig, unter Einbeziehung der 950 € Pfändungsgrenze ?
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz