Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: p_pan am 20. Februar 2008, 12:23:25

Titel: Schmerzensgeld!!
Beitrag von: p_pan am 20. Februar 2008, 12:23:25
Hallo ich bin DER NEUE  :wink:

Zunächsteinmal ein großes LOB für diese tolle Seite. Ich finde sie sehr hilfreich.
Weiter so  :thumbup: :thumbup:

Nun mal eine kurze Frage:

Ich hatte im vergangen Jahr einen Autounfall und mein RA hat nun eine Schmerzensgeldzahlung i.H.v. 600 € (Abschlagszahlung) für mich auf sein Anderkonto überwiesen bekommen.

Mein RA weiß von meinem IV ( Eröffnet 2007 und er ist auch noch ein Gläubiger) und teilte mir nun kürzlich mit, dass er mir gegenüber eine Verschwiegenheitspflicht hat und ich ihn davon befreien soll, damit er es meinem IV mitteilen kann bzw. ich solle den IV selbst davon in Kenntnis setzen.


Steht mir das Schmerzensgeld wirklich nicht zu?
Ich beziehe Hartz VI ca. 560€ monatlich
Wie verhält sich das mit den Pfändungsgrenzen oder hat das damit nichts zu tun. Wandern die 600 € geschlossen zum IV?

Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.

Ich muss noch erwähnen, dass mein RA über meine Freundin seine Forderung mir gegenüber "verrechnet" hat  :gruebel:
Titel: Re: Schmerzensgeld!!
Beitrag von: dobberstein am 20. Februar 2008, 13:56:59
Schmerzensgeld ist eine pfändbare Forderung im Sinne der §§ 828 ff ZPO.
Insoweit unterliegt der Betrag gemäß §§ 35 und 36 I InsO der Insolvenzmasse.
Titel: Re: Schmerzensgeld!!
Beitrag von: p_pan am 20. Februar 2008, 15:02:40
 :heulen: :cry:
schade, ich dachte mir bleiben noch wenigstens 200 € übrig, unter Einbeziehung der 950 € Pfändungsgrenze ?