Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ganztraurig am 05. März 2008, 11:46:18
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Hallo @ all
Mein Mann ist seit Februar im Regelinso. und wir mussten unser Auto frei kaufen.
Heute habe ich die erste Anzahlung hin gebracht und man sagte mir ich muss jetzt das Auto auf jemand anderes ummelden
Ich habs doch "fast" frei gekauft warum darf mein Mann dann das Auto nicht behalten?
Na ja gut, ich könnte es ja auf mich zu lassen. Ich bin eh Versicherungsnehmer.
Nun ist es aber so das ich sp. im Sommer ins Verbraucherinsol. gehe.
Muss ich es dann wieder frei kaufen?
Mein Mann steht ja im Kaufvertrag, noch.
Aber wenn ich das Auto jetzt auf mich anmelde, bräuchte ich ja eigentlich für die Unterlagen einen Kaufvertrag???
Oder könnte ich dann bei der Eröffnung sagen das Auto ist auf mich zugelassen, aber mein Mann steht im Kaufvertrag?
Man, was mache ich denn jetzt nur???
Bitte sagt mir was ich tun soll.
Danke
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Wenn dieser Freikauf schriftlich/mündlich mit dem Th vereinbart ist, ist ein Besitzerwechsel nicht erforderlich.
Mit dem Freikauf kann der TH nicht mehr über den Gegenstand(das Auto) verfügen, da der Gegenwert zur Masse gezahlt wurde.
Klären sollten Sie auf jeden Fall die Eigentumsverhältnisse, bevor Sie in das Verfahren gehen.
Der TH ihres Mannes hat es ja scheinbar richtig zugeordnet.