Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ditschi am 26. August 2007, 11:54:10

Titel: Schreiben Familiengericht
Beitrag von: ditschi am 26. August 2007, 11:54:10
Hallo, bräuchte mal wieder Rat.  Mein Insolvenzverfahren läuft seit 08. 08. 2007 und jetzt habe ich ein Schreiben vom Familiengericht bekommen, wonach ich
eine Aufstellung des Vermögens meiner Kinder machen soll.  Muss ich denn da Alles angeben.  Die Fragen nach Kleidung, Hausrat usw.  Einen besonderen Wert haben diese Dinge nicht.  Gebrauchte Fahrräder, normale Kleidung usw.  Das einzige was meine beiden grossen Kinder sich von ihrem Konfirmationsgeld angeschafft haben sind Computer.  Natürlich haben sie auch Taschengeldkonten, aber da ist nie mehr als das Taschengeld drauf.  Was muss ich denn nun
alles angeben? Habe am Mittwoch den 1.  Termin bei meinem Treuhänder.  Soll ich mit der Abgabe warten bis ich dort war und Alles mit ihm besprechen?

Für einige Tips wäre ich dankbar.

Gruss Ditschis
Titel: Re: Schreiben Familiengericht
Beitrag von: paps am 26. August 2007, 20:50:59
Wie Feuerwald so schön vor wenigen Tagen schrieb.
Wenn der private Konkurs offiziell ist, drehen sich auch ie staatlichen Stellen.

Das eine Hilfe /Schutz der Kinder vor Vermögensverlusten vielleicht vorher schon nötig gewesen wäre interessiert aber keinen.

Sie sollten den Fragebogen schon ausfüllen.
Ziel ist es, eine Verwertung des Kindsvermögens im Insolvenzverfahren durch den IV/TH zu vermeiden.
Sie sollten zumindest die PC`s und die Sparbücher angeben.
Designerklamotten sind ja bei der finanziellen Familiensituation eh kaum vorhanden.
Titel: Re: Schreiben Familiengericht
Beitrag von: kampfdackel am 14. September 2007, 19:42:16
Hallöchen,
auch wir haben Anfang August Inso angemeldet und kurz darauf ein Schreiben des Familiengerichts wegen der Vermögensverhöltnisse der Kinder gekriegt. 
Erstmal habe ich ziemlich dumm aus der Wäsche geschaut.  Dann habe ich das Schreiben mit zur TH genommen und die hat mir beim Ausfüllen geholfen.  Fahrräder und so solltest du schon angeben.  Und natürlich die Sparbücher.  Bei allem anderen kannst Du ein Klammerverzeichniss machen ( also: Nr.  1 bis Nr.  so und so = bescheidene Lebensführung. )
Ich wollte allen ernstes erst die Schränke der Kinder ausräumen und die Pullover, Hosen, Schlüpfer usw.  zählen.  :Oh_no: Das ist aber nicht von Nöten.

Vielen lieben Gruß
>Jessi